Die Geschichte
militärischer Brückenlegegeräte hat in der NVA eine lange
Tradition.
Bereits 1956
wurde der Versuch, ein Brückenlegegerät auf Basis des T 34/76
speziell für die NVA zu entwickeln, mit in den Plan Forschung und
Entwicklung aufgenommen. Mit der Realisierung dieser Aufgabe wurde das
Pionierwesen der NVA beauftragt. Im Juli 1957
wurde vom Bedarfsträger "Pioniere" ein T 34/76 ohne Turm beantragt,
um an der Pionierschule in Dessau die Anbringung eines Brückenlegegerätes
zu prüfen. Dieses Modell ging dann auch als BLG 34 zur Truppenerprobung
und blieb bis 1964 als Musterexemplar in der NVA. Das Fahrzeug hatte ein
Gesamtgewicht von 42,5 t. Mit der 11,5 t schweren Brücke konnten 19
m breite Hindernisse von bis zu 54 t schweren Kettenfahrzeugen überwunden
werden. Die Zweimann-Besatzung verfügte über ein starres Bug-MG
und ein 12,7-mm-Fla-MG DSchK.
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Die aus zwei Hauptteilen bestehende Spurbahnbrücke lag zusammengeklappt auf dem Fahrzeug und wurde nach dem Scherenprinzip verlegt und aufgenommen. Dies erfolgte vollautomatisch durch hydraulische Systeme, der Fahrer brauchte das Fahrzeug nicht zu verlassen. Die Spurbrücke war eine vollgeschweißte Kastenträger-Konstruktion mit fischbauchartig verlaufendem Obergurt.
Neben dem BLG
34 mit Scherenbrücke wurden auch andere Brückensysteme in den
Warschauer Vertragsstaaten erprobt, z.B. fahrbare -, Begleit- oder Schubbrücken.
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Abgesehen von 12 Brückenlegegeräten MTU, welche 1962 fabrikneu aus der SU eingeführt wurden, verfügte die NVA Anfang der 60er Jahre über keine vollmechanischen BLG, welche das kurzzeitige Überwinden von schmalen Wasserläufen und Gräben gestattete. Für derartige Hindernisse mussten daher Behelfsbrücken aus vorbereiteten Holzelementen verwendet werden. Wegen fehlender Bauzeit, mangelnder Arbeitskräfte und -mittel entsprachen diese jedoch nicht in jedem Fall den Anforderungen.
1964
unternahm die NVA einen weiteren Versuch, basierend auf einem T 34/85,
ein Brückenlegegerät 34 zu bauen. Das BLG 34 war vorgesehen für
die Ausrüstung der Abteilung zur Sicherstellung der Bewegung und gewährleistete
das Überwinden von schmalen Wasserläufen, Gräben und Steilhängen
aus der Bewegung heraus. Mit der Brücke konnten Hindernisse von 19
m Länge mit Kettentechnik bis 50 Mp und Rädertechnik mit 12 Mp
Achslast überwunden werden. Gegenüber dem Brückenlegegerät
MTU war das BLG 34 insofern vorteilhafter, da es für Hindernisse größerer
Breite (11m gegenüber 19m) eingesetzt werden konnte. Der Gesamtbedarf
für die NVA belief sich auf 76 Stück.
Da eine eigene
BLG-Entwicklung ins Haus stand, wurde auf einen weiteren Import von Brückenlegegeräten
des Typs MTU verzichtet. Im Dezember 1964 erhielt die NVA ihre ersten beiden
mittleren Panzer T 55 aus der CSSR. Da dieser Panzer in der Perspektive
zum Standardpanzer der NVA avancieren würde, wurde die Entwicklung
eines BLG auf Basis T 34 fragwürdig. Das Projekt BLG 34 wurde Ende
1964 eingestellt. Die Erkenntnisse aus beiden einheimischen Projekten mündeten
ab 1965 in das
Brückenlegegerät 60, das ab 1967
der Truppe zugeführt wurde. Dazu erhielt der Chef Pionierwesen bereits
1965 einen T 55 ohne Turm zum Bau eines neuen BLG. Der Gesamtbedarf für
die Truppe belief sich auf 51 Fahrzeuge, für Perspektivmaßnahmen
wurden weitere 31 BLG benötigt.
Ab 1972
wurde an einer Modernisierung des BLG 60, dem BLG 60M gearbeitet, das ab
1973/74 in die Pioniereinheiten kam.
Und hier beginnt eigentlich die lange Geschichte des BLP 72.
In den Forderungen des Pionierwesens von 1973 an wissenschaftlich-technische Leistungen zur Aufnahme in den Perspektivplan 1976 bis 1980 steht unter anderem auch die Entwicklung eines neuen Brückenlegepanzers.
"Auf Grund des moralischen Verschleißes des BLG 60M und der steigenden Forderungen an die Pioniersicherstellung der Gefechtshandlungen ist die Entwicklung eines neuen Brückenlegepanzers notwendig. Er dient der Erhöhung der Beweglichkeit und Manövrierfähigkeit der Gefechtselemente der ersten Staffel, vorrangig der mit gepanzerter Technik ausgerüsteten Einheiten, durch das Verlegen der Sturmbrücke aus der Bewegung heraus über schmale natürliche und künstliche Hindernisse ohne Vorbereitung der Ufer bzw. Ränder. Als Basisfahrzeug dient ein moderner mittlerer Panzer."
Dabei sollte die
maximale Tragfähigkeit 50 t bei einer Länge der Brücke von
23 bis 25 m betragen. Das Fahrzeug musste eine Marschgeschwindigkeit von
40 km/h erreichen. Der Einführungszeitpunkt wurde für 1981 veranschlagt,
der Gesamtbedarf für die NVA liegt bei ca. 170 BLP. Der Höchstpreis,
der den militärischen Nutzen rechtfertigt, lag bei etwa 250.000,-
Mark. Eine enge Zusammenarbeit mit der UdSSR und der CSSR wurde als zweckmäßig
betrachtet.
Der Gedanke an
einen neuen Brückenlegepanzer wurde auch den Mitgliedsstaaten des
Warschauer Vertrages (WV) vorgetragen. Um das System später auch in
allen Teilnehmerstaaten einsetzen zu können, wurden "Einheitliche
Taktisch-technische Forderungen" (ETTF) aufgestellt, die von jedem Staat
mit erarbeitet und dann auch verbindlich waren. Einige der wichtigsten
ETTF waren die Brückenlänge von 25 m und die Tragfähigkeit
von 50 t bei Kettentechnik und 12 t bei Radtechnik. Eine Vorderhangablage
von 27 Grad sollte möglich sein (15 Grad Neigung des Basisfahrzeuges,
12 grad Brückenneigung). Der BLP muß in der Lage sein, an Frontoperationen
teilzunehmen, in dem er UF-tauglich ist und Geschwindigkeiten und Reichweiten
wie Kampfpanzer erreicht. Die Gesamtmasse müsse der eines Kampfpanzers
entsprechen, die maximale Breite in Marschlage 3,3 m. Die Breite der Fahrbahn
sollte maximal 4,0 m betragen. Ebenfalls festgelegt wurden bestimmte Ecktermine,
nach denen sich die anderen Armeen bezüglich der Einfuhr richten sollten.
Diese ETTF wurden nach Abstimmung mit allen Armeen auf der 10. MWTR-Tagung
am 06.12.73 beschlossen und waren damit Gesetz.
Wenn man die
Geschichte aus jetziger Sicht, also fast 30 Jahre nach Beginn des BLP 72-Geschichte,
betrachtet, sind es gerade diese ETTF und die Sturheit des Gremiums, die
diese ETTF festlegten, die das Projekt letztendlich scheitern ließen.
Und was noch auffällig ist, vor lauter Verträgen sind die eigentlichen
Arbeiten meist in den Hintergrund geraten.
1974 nimmt die DDR Verhandlungen mit der VR Polen auf, um Möglichkeiten bei der gemeinsamen Entwicklung des BLP zu erörtern. Es wurde auch der Gedanke geäußert, die UdSSR mit zur Zusammenarbeit zu gewinnen.
Das Ministerium
für Nationale Verteidigung schließt im April 1975
mit dem VEB ZAB (Zementanlagenbau) Dessau, einem untergeordneten Organ
des VEB Schwermaschinenbau-Kombinat "Ernst Thälmann" Magdeburg (SKET),
als Auftragnehmer den Wirtschaftsvertrag 74-80/20 212 zur Erarbeitung einer
Technisch-Ökonomischen Aufgabenstellung (TÖA) für das Forschungs-
und Entwicklungsvorhaben "Brückenlegepanzer BLP (2. Generation)" ab.
Bis 1977 verpflichtet sich das VEB ZAB Dessau zur Vorbereitung der
Entwicklungsaufgaben und Erarbeitung einer TÖA in Zusammenarbeit mit
den Ländern des Warschauer Vertrages (WV), insbesondere der VR Polen
mit der Zielstellung der Durchführung der Entwicklung und Überleitung
in die Produktion auf der Grundlage der noch abzuschließenden Vereinbarungen
der Arbeitsteilung bei der Entwicklung und Produktion. Dabei wurde der
Produktionsbeginn auf 1983/84 vorgesehen. Als Finalproduzent fungierte
das VEB SKET Magdeburg. Geklärt werden mußte die Zusammenarbeit
mit der VR Polen, das Verlegeprinzip sowie das zukünftige Basisfahrzeug.
Das VEB ZAB erarbeitete
darauf hin einen Ablaufplan für das Jahr 1976. Die wichtigsten Eckpunkte
dabei waren der Gestaltungsentwurf verschiedener Varianten des Brückenträgers,
die Berechnung verschiedener Trägervarianten, die Auswahl der günstigsten
Variante für die Gestaltung der Brücke, die Untersuchung über
das Verlegeprinzip und der Beginn der Fertigung von Baugruppen des Brückenträgers
zur Vorbereitung von experimentellen Erprobungen im Jahr 1977.

1976
richtete das VEB ZAB eine Reihe von Fragen an das MfNV, die bei der Gestaltung
einzelner Komponenten des BLG noch zu klären wären. So z. B.:
- Wie soll das zweigliedrige Verlegen der Brücke erfolgen?
- Soll die Brücke schwimmen können? Wenn nicht, kann eine herkömmliche
UF-Ausrüstung nicht verwendet werden!
- Eine Selbsteingrabeeinrichtung bedingt das Vermindern der Brücken-
und Ausrüstungsmasse und somit der Brückenlänge!
- Ist eine Massenminimierung des Basisfahrzeuges, vorwiegend der Panzerung
möglich?
- Wo ist das Fla-MG unterzubringen, wo der Kampfsatz, wie sind die Vorstellungen
zur Nutzung der Waffe!
- Angaben zur persönlichen Ausrüstung, zur Bewaffnung und zum
Kampfsatz der Besatzung! Sind zusätzliche Nebelmittel vorgesehen?
An technischen
Forderungen mußten folgende Probleme geklärt werden:
- Besteht die Möglichkeit, die Transportabmessungen zu überschreiten,
vor allem der Höhe?
- Aus welchem Material soll die Brücke gefertigt werden (eine 25m
lange Stahlbrücke ist zu schwer, eine Alu-Brücke im
Stammwerk nicht zu fertigen) ?
- Welche klimatischen Bedingungen werden erwartet?
- Was ist unter "feldmäßiger Instandsetzung" zu verstehen?
- Welches Verlegeprinzip (Falt- oder Schub-) ist vorgesehen?
- Ist das Basisgerät mit einem Entfernungsmesser ausgerüstet?
Bereits im April
1977
stellte
sich heraus, dass die Erarbeitung der TÖA nicht fristgemäß
erfolgen konnte. Die erforderlichen Zeichnungsunterlagen zum Basisfahrzeug
sowie die Teilleistungen der VR Polen zum modifizierten Kampfpanzer fehlten.
Die VR Polen rechnete mit dem Erhalt der Lizenzdokumentation für das
Basisfahrzeug erst im II. Halbjahr 1977 und demzufolge 15 Monate später
mit der Fertigstellung ihres Beitrages zum BLP. Folgerichtig verschob sich
die weitere Entwicklung des Fahrzeuges auf 1978/79.
Der Werkdirektor
des VEB ZAB Dessau schätzte in einem Schreiben an das MfNV vom Mai
1977 ein, dass der Wirtschaftsvertrag zum BLP 2.Generation nicht, wie im
Vertrag festgeschrieben, erfüllt werden kann. Die Gründe lagen
einerseits im Fehlen der Zuarbeit aus der VR Polen über das Basisfahrzeug
und andererseits in der nicht konkret formulierten Aussage über den
pionier-technischen Aufbau und über die Brücke. In keinem Dokument
war verbindlich festgelegt worden, wie groß die Tragfähigkeit
des BLP's eigentlich sein soll. Es geisterten inoffizielle Informationen
herum, nach denen der Aufbau nur 12 t oder sogar nur 10 t betragen dürfe.
Um eine 25 m lange Brücke aus Leichtmetall verlegen zu können,
müsse der Aufbau aber mindestens 16 bis 17 t schwer sein. Jede Verringerung
der Tragfähigkeit des Basisfahrzeuges gehe zu Lasten der Brückenlänge.
Da dieser wichtige Aspekt lange nicht konkretisiert wurde, liefen viele
Forschungsarbeiten ins Leere.
Hinzu kam, dass,
wie bereits 1975 durch das ZAB zum Ausdruck gebracht, Dessau sich außer
Stande sah, eine Leichtmetallbrücke überhaupt zu bauen. Es gelang
dem Betrieb auch nicht, einen Nachauftragnehmer für die Entwicklung
und Konstruktion dieser Brücke zu gewinnen. Das MLK Leipzig und der
VVB TAKRAF lehnten ab, da in der DDR entsprechende Grundlagen für
solche komplexen Aufgaben fehlten.

Die NVA versuchte
auf diesen Sachverhalt zu reagieren. Das wurde deshalb notwendig, da in
absehbarer Zeit ein neuer, moderner Panzer, der T 72, eingeführt werden
sollte. Als Interimslösung musste ein neues Basisfahrzeug mit der
Verlegeeinrichtung und der Spurbahnbrücke des BLG 60M ausgerüstet
werden. Diese Variante eines BLP sollte bis 1981 konstruiert und ab 1982
in die Serienproduktion überführt werden.
Außerdem
sollte die Möglichkeit des Transportes von Reservebrücken des
BLP auf Radfahrzeugen, den Brückentransportfahrzeugen 74 (BTF 74)
überprüft werden. Zur optimalen Nutzung des BLP waren effektive
Ausbildungsmittel notwendig. Vermutlich war das die Geburtsstunde eines
zukünftigen
Fahrschulausbildungspanzers,
der konkret auf die Belange des Fahrers ausgerichtet sein musste. Dahingehend
versuchte die NVA Druck auf das Ministerium für Schwermaschinen- und
Anlagenbau auszuüben.
Durch das VEB
ZAB wurde festgestellt, dass in der DDR lediglich drei Betriebe in der
Lage waren, Leichtmetalllegierungen für größere Tragwerke
zu konstruieren und zu fertigen. Das waren:
- Betrieb der VVB Schiffbau
- VEB LEW Hennigsdorf
- VEB Apparate- und Chemieanlagenbau Reinsdorf

Alle drei Betriebe lehnten die Annahme eines Auftrages zur Konstruktion und Baues einer Brücke für den BLP ab.
Der VEB Stahl- und Apparatebau Genthin wurde ab 1978 mit zur Arbeit am BLP 2. Generation per Wirtschaftvertrag F/E 79/20212 beordert. Er sollte ab 1984 als Finalproduzent auftreten. Er war unter anderem für die Erzeugnisentwicklung und die Entwicklungs- und Produktionskooperation mit der polnischen Seite verantwortlich. Da Genthin mit zum SKET Magdeburg gehörte und man dort um die Umstände bei der Entwicklung des BLP wußte, lehnte Genthin jegliche Terminierung des Beginns der Serienproduktion ab.

Um die Brückenlänge
von 25 m zu gewährleisten, wurden mit der polnischen Seite sogenannte
Abmagerungsvarianten des Basisfahrzeuges diskutiert, um die Gesamtmasse
des BLP bei rund 42 t zu halten.
Trotzdem stand
Ende 1978 ein Entwicklungsablauf fest.

1979
war es dann endlich klar, das Basisfahrzeug für den neuen BLP basiert
auf dem Kampfpanzer T 72.
Die polnische
Seite übergab eine Studie über das Basisfahrzeug. Weiterhin ungeklärt
war die Zuladung. Die Studie weist auf eine Tragfähigkeit des Basisfahrzeuges
von nur 12,5 t hin. Dadurch würde die Brückenlänge um 3
m schrumpfen. Weitere Probleme waren die Abstützung des Fahrwerks
bei der Verlegung und die Anordnung der Hydraulikpumpe.
Aber damit war
der Damm gebrochen. In unzähligen Konsultationen zwischen deutscher
und polnischer Seite wurden die meisten Probleme geklärt. Es wurde
kurzzeitig der Gedanke verfolgt, die Ablage der Brücke nach dem Schubprinzip
wie beim Brückenlegepanzer "Biber" der Bundeswehr zu organisieren.
Basierend auf
der polnischen Studie wurde nun zum ersten Mal die Variante der Brückenverlegung
diskutiert. Es kamen die Varianten Scheren-, Doppelscheren- und Schubprinzip
zum Tragen. Letztendlich entschied man sich für die "Doppelschere".
Notwendig für diese Variante war eine Abstützung zwischen Bugspitze
und den vorderen Laufrollenpaaren. Um die geforderte Brückenlänge
von 25 m halten zu können, musste der pionier-technische Aufbau etwa
13,5 t wiegen. Um diese 13,5 t halten zu können, musste eine Entscheidung
zwischen Massereduzierungsvariante oder Überlastung des Basisfahrzeuges
bis ca. 105% getroffen werden.
Bei der Beratung
zum Verlegeprinzip wurden das erste Mal auch Spezialisten aus der CSSR
gehört. Mit Sicherheit waren die Spezialisten aus der CSSR bereit,
an diesem Projekt mitzuarbeiten. Aber bisher waren sie nicht gefragt worden
und sollten nun plötzlich alles so hinnehmen, wie man es ihnen vorsetzte.
Diese gekränkte Eitelkeit, sicherlich berechtigt, sollte das Klima
zwischen den drei Partnern VRP, CSSR und DDR nachhaltig trüben.
1980
erfolgte eine Vereinbarung zwischen der DDR und der VR Polen zu einer Fahrerprobung
eines modifizierten T 72 mit einem Ersatzsystem zur Massedarstellung und
den Außenabmessungen entsprechend dem geplanten pionier-technischen
Aufbau der DDR.
Im August 1980
entstand ein Vertragsentwurf zwischen dem VEB Schwermaschinenbau-Kombinat
"Ernst Thälmann" der DDR und dem Kombinat URZADZEN MECHANICZNYCH BUMAR
der VR Polen über die Entwicklung und Vorbereitung der Produktion
eines einheitlichen Brückenlegepanzers auf Basisgerät T 72. In
diesem Entwurf wurde die Verantwortlichkeit beider Staaten beim Bau des
BLP 2. Generation festgelegt.
Es wurde ein
Hauptfristenplan für den Bau des BLP festgelegt. Die wichtigsten Eckdaten
waren:
01. Beschaffung
eines Kampfpanzers ohne Turm mit Attrappe (T 72) für die Fahrerprobung
02. Herstellung
der Attrappe und Montage auf modifizierten T 72
03. Durchführung
und Auswertung der Fahrerprobung
04. Entwicklung
des pionier-technischen Aufbaus und seiner Erprobung
05. Bau und Erprobung
eines stationären Experimentalmusters
06. Fertigung
und Lieferung von 2 Stück modifizierten Basisfahrzeugen für das
Funktionsmuster
07. Fertigung
von 2 Stück BLP komplett als Funktionsmuster (1. Prototyp) und Werkserprobung
08. Truppenerprobung
09. Überarbeitung
der Konstruktion
10. Fertigung
und Lieferung von 2 Stück modifizierten Basisfahrzeugen für das
Funktionsmuster
11. Fertigung
von 2 Stück BLP komplett als Funktionsmuster (2. Prototyp) und Werkserprobung
12. Überarbeitung
der Konstruktion
13. Fertigung
un Lieferung von 3 Stück Brückenlegepanzer als Nullserie
14. Truppenerprobung
15. Einführung
des Erzeugnisses in die Produktion
Bis November
1987 sollte alles vom Tisch sein.
Im selben Jahr
fand im polnischen Gliwice eine Zusammenkunft der Spezialisten der Industrie
der VRP, DDR und der CSSR zu Fragen der Zusammenarbeit bei der Entwicklung
des BLP statt.
Bei dieser Beratung
wurden konkrete Probleme behandelt. Es kamen zwei Projektvarianten zur
Sprache.
Variante 1
Das Fahrgestell enthält, im Gegensatz zum Panzer T 72, eine Bepanzerungsschicht
mit einer oberen Bugplatte von 85 mm und einer unteren Bugplatte
von 80 mm. Dabei musste die Kampfbereitschaft beibehalten werden. Der Kommandant
sitzt neben dem Fahrer im Vorderteil des Fahrzeuges. Vom Zwischengetriebe
wird eine Hydraulikpumpe angetrieben. Das Fahrzeuggewicht beträgt
maximal 28,7 t.
Variante 2
wurde in vier Ausführungen erarbeitet:
- Fahrzeug und Bepanzerung wie beim Panzer T 72, Fahrzeuggewicht 30,2 t,
Gewicht der Brücke 12,8 t
- Fahrzeug ohne vordere Bepanzerung, Fahrzeuggewicht 29,4 t, Gewicht der
Brücke 13,6 t
- Fahrzeug ohne vordere Bepanzerung; die Breite der Pumpenseite und der
Bordseite verringern sich um bis zu 45 mm,
Fahrzeuggewicht 25,9 t,. Gewicht der Brücke 17,1 t
- Fahrzeug ohne vordere Bepanzerung, mit Verringerung der Bordseiten auf
45 mm, Fahrzeuggewicht 27,9 t, Gewicht der
Brücke 14,9 t
Da bei einem
Gesamtgewicht von 43 t (siehe Variante 2) das Fahrzeug mit 5% Überbelastung
arbeitet, wird es schwer, eine Brückenlänge von 25 m zu halten.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Brücke aus Stahlplatte geschweißt
werden muss. In Zusammenarbeit mit der Akademie Freiberg wurde ein Spezialstahl
X 70 entwickelt, der zum Bau der Brücke verwendet werden konnte.
Im Dezember fand
in Martin (CSSR) eine weitere Spezialistenberatung zwischen Vertretern
der VRP, der CSSR und der DDR statt. Ziel dieser Zusammenkunft war ein
Entwurf für die dreiseitige Zusammenarbeit bei der Durchführung
von Modellerprobungen der Brückenvarianten des Erzeugnisses "TATRAN"
(CSSR-Bezeichnung des Basisfahrzeuges).
Die Forderungen
nach konkreten Ausbildungs- bzw. Trainingsgeräten nehmen konkrete
Formen an. Dieses Trainingsgerät BLP dient der praxisnahen Ausbildung
von BLP-Besatzungen in zentralen Lehreinrichtungen. Es muss die wesentlichen
Verlegevarianten der Spurbrücke (Plus-, Minus-, Normal-, Zweibrücken-
und Transportablage) an einem Hindernis ermöglichen. Dazu soll das
Trainingsgerät aus einer Panzerwanne mit Fahrwerk ohne Verbrennungsmotor
und Wechselgetriebe mit Verlegeeinrichtung und Hydraulikanlage bestehen.
Es soll eine um 20% massereduzierte Spurbahnbrücke zum Einsatz kommen.
Da alle fahrzeugtechnischen Aggregate entfallen, erfolgt die Fortbewegung
des Trainingsgerätes auf dem Fahrwerk in einer betonierten Rinne mittels
Hydraulikzylinder.
Ein internationaler Wirtschaftsvertrag über die Kooperation bei der Entwicklung und Vorbereitung der Produktion des Brückenlegepanzers T 72 zwischen der VRP und der DDR kommt 1981 zu stande. Die DDR zeichnet verantwortlich für den pionier-technischen Aufbau, bestehend aus Brückentechnik, Verlegeeinrichtung und Hydraulikanlage. Die Vereinigung Bumar ist zuständig für das modifizierte Basisfahrzeug, Finalproduzent ist das VEB SKET. Bis spätestens 1986 soll die Entwicklung in die Serienfertigung überführt werden.
Im August 1982
lag der Bericht über die vom 05.10.1981 bis zum 17.04.1982 durchgeführte
"Erprobung eines Modells des BLP auf Basis T 72 mit montierter Ersatzlast
für die Brückenkonstruktion" vor.
Die Erprobung
fand in der VR Polen statt und wurde durch das Militär-Technische
Institut für Pioniertechnik (WITI) und dem Militärischen Institut
für Panzer- und Kfz-technik (WITPIS) geleitet.
Das Musterfahrzeug
hatte folgende Abmessungen:
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Das Musterfahrzeug erhielt die Bezeichnung
"LAUR". Ziel der Erprobung war es, das Verhalten des Fahrzeuges im Gelände
und auf der Straße zu testen. Welche Hangleistung, Überschreitfähigkeit
etc. werden erreicht. Wo zeigen sich erste Schwachstellen. Hauptprüfung
war eine Fahrerprobung über 2.000 km, davon 750 km auf Straße.
Dabei wurde eine maximale Geschwindigkeit von 72 km/h im 7. Gang erreicht.
Der kleinste Wenderadius lag bei 3.400 mm. Eine spezifische Leistung von
12,61 kW/t oder 17,14 PS/t wurde erreicht. Die maximale Steigfähigkeit
betrug 25 Grad, die maximale Seitenneigung betrug 50 Grad. Ein 2 m breiter
Graben konnte mühelos überwunden werden. Der Kraftstoffverbrauch
auf der Straße lag bei 396 l auf 100 km, und durchschnittlich 494
l auf 100 km im Gelände. Die Bodenfreiheit war im Vergleich zum T
72 etwa 18 mm geringer. Der spezifische Bodendruck betrug 0,09 MPa oder
0,92 kp/cm². Im Endergebnis stellte sich heraus, dass die Masse insgesamt
ungünstig verteilt ist, die 4. bis 6. Laufrolle wurden stark überbelastet.
Die Gesamtmasse des Fahrgestells wurde mit maximal 28,5 t im aufgetankten
Zustand festgelegt.
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Obwohl vertraglich zugesichert, war
die VRP 1983 nicht in der Lage, das zugesagte
Basisgerät 172 zu liefern. Ursache dafür war die noch nicht aufgenommene
Produktion der Wanne. Versuche, die bestehende Lücke über Zusatzlieferungen
aus der UdSSR oder der CSSR zu schließen, erwiesen sich als außerordentlich
schwierig.
Daraufhin fand im Oktober ein Treffen
der ständigen zweiseitigen Kommission DDR/CSSR für ökonomische
und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit auf speziellem Gebiet statt.
Kurz gesagt, es ging darum, die CSSR als schnellst möglichen Lieferant
eines Basisfahrgestells T 72 zu gewinnen. Die CSSR wollte seinerseits mit
ins Boot "BLP 72". Aber nicht um jeden Preis. Die CSSR-Seite wusste, die
VRP konnte auf keinen Fall die geforderten Fahrgestelle liefern, sie ja.
Auch wenn hier vertraglich vereinbart wurde, dass die Masse des Fahrgestells
im aufgetankten Zustand 28,5 t nicht überschreiten darf.
Im Entwurf "Fünfjahr- und Jahresplan
der gemeinsamen Maßnahmen für den Zeitraum 1986/90" von 1984
sollte die Erprobung des BLP 72 auf Resistenz gegenüber Kernwaffenwirkung,
Kälte und Wärme in der UdSSR beantragt werden. Und wieder Verträge,
einerseits mit der CSSR über Zusammenarbeit und mit der VRP.
Am 28.12. verpflichtete sich die polnische
Haupt-Ingenieur-Verwaltung zur Lieferung von zwei Fahrgestellen zum Einzelpreis
von 900.000,- Rubel für 1985. Als Garantiefrist wurde eine Laufzeit
von 2.000 km und 200 Motorstunden für den Zeitraum von 15 Monaten
festgelegt.
Am 23.03.1985
trafen endlich die ersten zwei Fahrzeuge aus der CSSR im STAG Genthin ein.
Sie hatten die Fahrgestellnummern MHY TM 01 ZND
und MHY TM 02 ZND. Einen Monat später,
am 15.04., traf eine "Beschreibung" ein, die eine Masseangabe von 29,35
t enthielt. Am 29.05. traf die "Bedienungsanleitung" ein, die eine Masseangabe
von 31,18 t enthielt, also 3,3 t zu schwer. Bei einer Werkserprobung der
Fahrzeuge fiel ein Fahrzeug wegen Motorschadens für 30 Tage aus. Trotz
erheblicher Bemühungen von STAG, die CSSR-Seite zur Einhaltung des
geforderten Masselimits zu bewegen, gab diese eine mündliche Erklärung
ab, in der es hieß, eine Massereduzierung sei nicht möglich.
Als Begründung wurde erstmals die Frage der "Schussfestigkeit der
Wanne" angeführt.
Bemerkung: Sofern der Beschussfestigkeit
die genannte Bedeutung beigemessen wird, kann auch auf die seitlichen Schürzen
nicht verzichtet werden, die nicht mit geliefert wurden.
Eine Erprobung des pionier-technischen
Aufbaus auf den gelieferten Fahrgestellen aus der CSSR wurde von vornherein
abgelehnt. Die erzielten Erprobungsergebnisse wären nicht nutzbar,
da verfälscht. Trotzdem wurden zu Versuchszwecken beide Fahrgestelle
mit dem pionier-technischen Aufbau versehen. Damit war zum ersten Mal die
Möglichkeit gegeben, die kompletten Fahrzeuge zu errichten und sie
erstmalig auf Funktionalität zu erproben.
Im selben Jahr stellt der Chef Pionierwesen
den Antrag, den Brückenlegepanzer BLPz in das "Verzeichnis der Kampftechnik,
Bewaffnung und Ausrüstung" aufzunehmen. Der BLPz soll in den Mot-Schützen-,
Panzer- und Pioniertruppenteilen der LaSK sowie in den Grenzregimentern
des Grenzkommandos Mitte als Sturmbrücke zum Überwinden von natürlichen
und künstlichen Wasser- und Geländehindernissen bis zu einer
Breite von 25 m eingesetzt werden. Die Höhe des Gesamtbedarfes wurde
hier mit 230 Stück angegeben. Die ersten zehn Fahrzeuge sollten bis
1990 beschafft werden. Die Kosten für einen BLPz betrugen ca. 5 Millionen
Mark.
Die Streitigkeiten um die Einhaltung
der geforderten 28,5 t für das Basisfahrzeug des BLP 72 zogen riesige
Kreise. Selbst auf höchsten Regierungsebenen wurde um dieses Gewicht
gerungen. Es sollten sogar die ETTF präzisiert werden, welches die
Zustimmung aller Teilnehmerarmeen vorausgesetzt hätte. Die Masse sollte
dabei um 10% angehoben werden, die Breite in Marschlage auf 3,8 m erweitert
und die Fahrbahnbreite auf 3,8 m reduziert werden.
Die DDR lehnte eine Nutzung des zu
schweren Gerätes kategorisch ab und verlangte eine Abmagerungskur,
die CSSR-Seite beharrte auf dem Gewicht, da die CSVA die erforderliche
Reduzierung der Panzerung ablehnte. So wartete man 1986
auf zwei polnische modifizierte Basisfahrzeuge, die im Januar geliefert
werden sollten. Sämtliche Ablaufpläne wurden wieder umgeschrieben,
Serienfertigung ab 1988.
Die NVA erarbeitete ihren Standpunkt
zum "Masseproblem". Die Manövereigenschaften des BLP besitzen aus
operativ-taktischer Sicht die Priorität gegenüber den Schutzeigenschaften,
da der BLP Bestandteil der Gefechtsordnung der Panzer ist und durch diese
geschützt werden kann. Die Masse ist entscheidend für Manövereigenschaften
und Lebensdauer. Das polnische Forschungszentrum "Bumar" stellte mit Zustimmung
der Sowjetarmee fest, dass die Gesamtmasse des BLP bei gleichen Fahreigenschaften
wie der Kampfpanzer T 72 bis 45,5 t möglich ist. Erprobungsberichte
durch die polnische Armee liegen zu diesem Thema vor. Unter Berücksichtigung
einer Brückenmasse von 17,0 t kann abgeleitet werden, dass das Basisfahrzeug
maximal 28,5 t wiegen darf. Aus militärischer Sicht ist eine Erprobung
des BLP mit dem zu schweren CSSR-Basisfahrzeug nicht erforderlich. Die
vorhandenen CSSR-Basisfahrzeuge sollen in Form der Reklamation an die CSSR
zurück gegeben werden. Eine Erprobung mit diesen Fahrzeugen kann nur
ergänzenden Charakter haben um eine Anpassung des pionier-technischen
Aufbaus an das modifizierte CSSR-Basisfahrzeug zu ermitteln. Dazu wäre
aber nur ein Basisfahrzeug notwendig.
Im Januar trafen drei polnische Basisfahrzeuge
in Genthin ein, Fahrgestellnummern C 09 BT 3675,
C 12 MLN 801 und C 12 MLN 802 . Es
erfolgte umgehend die Umrüstung der aufgerüsteten Funktionsmuster
mit CSSR-Basisgerät auf die polnischen Basisfahrzeuge C 12 MLN 801
und - 802. Ab Mai 1986 befand sich ein Funktionsmuster BLP 72 (FuMu 1)
in der Werkserprobung. Das zweite Erprobungsmuster (FuMu 2) wurde zur gleichen
Zeit für die Erprobung vorbereitet. Erwähnenswert ist, dass die
polnische Seite es ablehnte, die Erprobungsberichte an die CSSR auszuhändigen.
Eine Möglichkeit der Unifizierung von BLP 72 und MTU 72 sollte unter
anderem auch untersucht werden.
Eine Frage drängt sich bei genauer Betrachtung der Situation auf: "Wozu ein drittes Fahrgestell?" Parallel zur Entwicklung des BLP 72 sollten Trainingsgeräte für die Besatzung entwickelt werden. Unter anderem waren auch Fahrschulpanzer geplant. Die NVA hatte mit dem Fahrausbildungspanzer FAP 500U Erfahrungen gesammelt, die bei der Entwicklung eines Fahrausbildungspanzers auf der Grundlage des Basisfahrzeuges für BLP 72 genutzt werden konnten. Da beim BLP 72 Fahrer und Kommandant nebeneinander im Bug sitzen, beim Kampfpanzer T 72 sitzt der Fahrer mittig im Wannebug, sollte das Trainingsgerät eine analoge Anordnung der Besatzung aufweisen. In der Panzerwerkstatt 2, Großenhain, wurden drei Fahrausbildungspanzer 72 entwickelt und gebaut. (Genauere Angaben zum FAP 72 sind noch nicht bekannt.)
Fahrausbildungspanzer 72, Kommandant und Fahrer sitzen nebeneinander
im Bug
Trotz aller Streitigkeiten konnte die
CSSR nicht außen vorgelassen werden. Ihre Fahrgestelle wurden dringend
benötigt, da auch die UdSSR für den Zeitraum 1986-1990 einhundert
Stück BLP auf T 72 bestellt hat.
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Ablegen
der Brücke |
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Das Militär-Technische Institut - MTI -, das mit der Erprobung des BLP 72 beauftragt war, gab Ende 1986 ein Beratungsmaterial zum Forschungs- und Entwicklungsthema "Brückenlegepanzer BLP 2" heraus, das eigentlich schon das Ende dieses Projektes einläutete. Das MTI schätzte ein, das für das Vorhaben BLP 2 gegenwärtig kein bzw. nur geringer NVA-Bedarf besteht. Erst nach 1990 wird durch den Bedarfsträger Pionier auf einen Bedarf von ca. 30 Stück orientiert. Selbst die SU hat Ihren Bedarf auf 20 Stück reduziert. Der gegenwärtige Entwicklungsstand ist gekennzeichnet durch einen Entwicklungsverzug von 6 Monaten gegenüber dem Staatsplan und der nach wie vor hohen Störanfälligkeit von Basisfahrzeug sowie dem pionier-technischem Aufbau. Die Forderung nach einer 25 m langen Brücke zwang zu einer technisch anspruchsvollen Lösung als "überlappende Doppelschere". Als Brückenkonstruktionswerkstoff wurde ein hochfester Baustahl verwendet, der nach den Recherchen des Auftragnehmers im gesamten SW-Bereich (Sozialistischer Wirtschafts-Bereich) nicht gehandelt wird. Ein Einsatz von Aluminiumlegierungen musste aus Masse- und Festigkeitsgründen verworfen werden.
Der hier für den BLP-72 genannte hochfeste Brückenkonstruktionswerkstoff, ein bainitischer Feinkornstahl, in der Übergangszeit als H 75-3 bezeichnet, später als St 600 standardisiert, wurde nicht nur für den Brückenlegepanzer BLP-72 verwandt, sondern er fand auch seine Anwendung in weiteren Bereichen der Volkswirtschaft, so z.B. im Kriegsschiffbau. Natürlich gab es in Gestalt von z.B. Martensit-aushärtenden Stählen, den sogenannten Maraging-Stählen noch weitere Werkstoff-Alternativen, die aber in der Gesamtheit ihrer technisch-ökonomischen Parameter zum damaligen Zeitpunkt dem H 75-3 unterlegen waren. (Dieter Holtschke)
Zur Gewährleistung
eines nicht wesentlich vom Panzer T 72 abweichenden Aktionsradius und der
Manövrierfähigkeit
des BLP 2 kommt den Masseanteilen von Basisfahrzeug und pionier-technischem
Aufbau eine hohe Bedeutung zu. Aus gegenwärtiger Sicht sind die geforderten
Eigenschaften nur durch eine Massereduzierung des Basisfahrzeuges möglich.
Eine wesentliche Reduzierung des pionier-technischen Aufbaus wäre
nur bei einer grundlegenden Neukonstruktion möglich. Das würde
jedoch einen mehrjährigen Zeitverzug zur Folge haben und die Kosten
weiter wesentlich anwachsen lassen. Sowjetarmee und CSVA orientieren trotzdem
auf eine Massereduzierung des Aufbaus.
Das MTI empfiehlt,
das Projekt nur dann weiterzuführen, wenn einer Gewichtsreduzierung
auf Ebene Basisfahrzeug zugestimmt wird. Sollte das nicht der Fall sein,
ist eine Übergabe der Bedarfsträgerschaft unmittelbar an die
Sowjetarmee zu prüfen.
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Paketablage
1987 fanden
weitere Werkserprobungen statt. Neben Mängeln an den Fahrgestellen
zeigten sich vor allem auch im pionier-technischen Aufbau gravierende Mängel
(u.a. das Aufreißen von Schweißnähten, der Ausfall von
Kipphebel und Kippzylinder durch Deformation, das Reißen des Hauptspreizseils
sowie der Achsenbruch des Spreizzylinders).
Die polnische Seite stimmte, wenn auch
sehr zögerlich, der Teilnahme von Spezialisten aus der CSSR zu. Genutzt
wurden die erwähnten zwei polnischen Basisfahrzeuge.
Der Streit um
die Massereduzierung, ob Basisfahrzeug oder pionier-technischer Aufbau
schwelte weiter. Die SU stand auf der Seite der CSSR, also Reduzierung
des pionier-technischen Aufbaus, VRP und DDR blieben hart, Reduzierung
des Basisfahrzeuges. Und diese festgefahrenen Positionen brachen letztendlich
dem Projekt das Genick.
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die
sogenannte "Torstellung" |
Der Generaldirektor des SKET unterrichtete im März 1987 das Ministerium für Schwermaschinen- und Anlagenbau darüber, dass die vom MfNV und dem ITA für das Jahr 1988 in Auftrag gegebenen Exportlieferungen bezüglich des BLP 72 nicht erfüllt werden könnten. Dies betreffe 20 Stück BLP 72 für die UdSSR (5 pro Quartal), 3 Stück BLP für die VRP und ein Stück BLP 72 für das MfNV. Die Ursachen dafür sind die Verzögerung der Werkserprobung infolge nicht vertragsgerechter Lieferungen der Basisfahrzeuge aus der CSSR und damit Ablehnung des Gerätes durch den Auftraggeber; Zeitverzug durch die Rückrüstung der CSSR-Basisgeräte und Umrüstung auf polnische Fahrzeuge Anfang Januar 1986; mehrmalige Verzögerungen durch Qualitätsmängel an den polnischen Basisfahrzeugen und Qualitätsmängel am pionier-technischen Aufbau. Eine Realisierung des Exportauftrages ist nicht vor dem 2. Halbjahr 1989 möglich.
Dieses Signal blieb nicht ohne Folgen. Um weiter im Geschäft zu bleiben, sollten Erprobungen mit den durch die CSSR gelieferten Basisfahrzeugen, auf Risiko der CSSR, erfolgen.
Im August fand eine Beratung mit Spezialisten
der Sowjetarmee im Militär-Technischen Institut (MTI) statt. Nach
ausgiebiger Vorführung und Beratung gaben die sowjetischen Spezialisten
folgende Empfehlung:
1. Durchführung einer vollständigen
Fahrerprobung bis zum Erreichen der möglichen Nutzungsdauer,
2. Überarbeitung der Hydraulikanlage
zur Verbesserung der Zuverlässigkeit sowie ein Eignungsnachweis für
sowjetische
Hydrauliköle,
3. Verkürzung der Verlege- und
Aufnahmezeiten durch konstruktive Verbesserungen der Koppeleinrichtung
4. Verbesserung des Schutzes der außen
verlegten Hydraulikleitungen gegen Zerstörung durch Waffenwirkung
Die sowjetischen Spezialisten schätzten
den pionier-technischen Aufbau des BLP 72 als eine "interessante Konstruktion
und gelungene technische Lösung ein, die ihnen bisher nicht bekannte
Elemente aufweist". Besonders wurde der Umstand hervorgehoben, dass in
der Brücke selbst kein Hydraulik- sondern ein Seilsystem eingesetzt
wurde. Die Spezialisten informierten, dass in ihrem Institut ein Brückenlegepanzer
mit einer 25 m Stahlbrücke als Muster existiere, dessen Entwicklung
jedoch aus Überlastungsgründen des Basisfahrzeuges "abgebrochen
worden sein soll"! Gleichzeitig teilten sie mit, dass bereits in früheren
Jahren Untersuchungen an einer 28 m-Alu-Brücke durchgeführt worden
sind. Diese Untersuchungen wurden ebenfalls nicht weiter geführt.
Um eine militärische Erprobung
zu realisieren, verpflichtete sich der VEB SKET gegenüber dem MTI
als militärischem Auftraggeber, bis zum 21.09. beide FuMu, also FuMu
3.1 und FuMu 3.2, in einsatzbereitem Zustand zu übergeben. Bei der
militärischen Erprobung ging es vor allem um Sichtverhältnisse
beim Überfahren der Brücke, um Sicherheit beim Überfahren
mit Ketten- und Radtechnik und um die Prüfung der Kampfraumgestaltung
des BLP.
Ziele der UF-Erprobung
waren unter anderem:
- Funktionsnachweis
einer UF des BLP-72 (FuMu 3.2) ohne Brücke
- Übersetzen
der Sturmbrücke
- Erkenntnisgewinnung
bei der Umsetzung der dazu erarbeiteten Übersetztechnologie
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Die Zielstellungen der UF-Erprobung wurden erreicht. Der BLP-72 war nach der UF voll funktionstüchtig.
Nachdem die erste Werks- und militärische
Erprobung der Funktionsmuster beendet und ausgewertet waren, folgte 1988
der nächste Schritt, die Fertigung von zwei Fertigungsmustern. Dazu
lieferte die VRP im Januar zwei neue Basisfahrzeuge, Fahrgestellnummer
J
43241 und J 43242.
Beide Fahrzeuge wogen genau 28.500 kg. Entsprechend der Erprobung der Funktionsmuster
wurden technische Bedingungen formuliert und an die polnische Seite weitergegeben
mit Bitte um Realisierung bei der Fertigung der Basisfahrgestelle der Fertigungsmuster.
Die Erprobung der Fertigungsmuster begann nach Umrüstung der pionier-technischen
Aufbauten im März wieder mit einer Werkerprobung, bei der die Außenabmessungen
und der Bodendruck der einzelnen Laufrollen bestimmt wurde. Es folgten
etwa eintausend Normal- und rund 200 Paketverlegungen mit anschließenden
3252 Brückenüberfahrten. Den Abschluss bildeten Fahrten im Gelände.
Mit dem FUMU 3.1. (FGNr. J 43241) wurde eine Lebensdauererprobung durchgeführt.
Es leistete dabei 2045 km, 972 Motorstunden, 1084 Verlegungen und 435 Hydraulikstunden.
Danach waren Schäden an der Kupplung, die Temperaturanzeige der Motorschmierung
und der Kompressor waren defekt, die Batterien unbrauchbar. Weiterhin traten
Mängel an der Druckluftanlage, dem rechten Seitenwechselgetriebe und
der Bremsanlage auf. Die Lebensdauer der Brücke war mit insgesamt
3.200 Überfahrten überschritten, sie wies Verformungen und Beschädigungen
auf. Eine Reparatur war nicht mehr möglich. Das Hydrauliksystem der
Verlegeeinrichtung war absolut funktionsunsicher, eine Reparatur unmöglich.
Ebenfalls unbrauchbar war die elektrische Steuerung.
Im September
übergab der VEB Stahl- und Apparatebau Genthin der NVA die drei polnischen
Fahrzeuge, die 1986 als Basisfahrzeuge für die Fertigungsmuster geliefert
wurden. Sie konnten einer anderen Nutzung zugeführt werden.
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BLG 60M2-Brücke war möglich |
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Im März erhielt
die CSSR, entsprechend der Vereinbarung von Dezember 1987, ihre beiden
Basisfahrzeuge zurück. Im Juni nahmen Vertreter der CSSR und der DDR
erneut Beratungen zur Zusammenarbeit bei der Fertigstellung und Erprobung
eines Prototyps BLP 72 auf. Durch die CSSR-Seite wurde eingeschätzt,
dass aus Kapazitätsgründen die Bearbeitung einer Panzerwanne
erst in der 2. Hälfte 1988 im ZTS Martin eingeordnet werden kann.
Für die Demontage und Bearbeitung bis zur Endfertigung wird ein Zeitraum
bis Dezember 1988 benötigt. Nach Fertigung und Montage des pionier-technischen
Aufbaus soll die Werks- und militärische Erprobung am 1. Juli 1989
stattfinden. Zum ersten Mal wurde eingeschätzt und extra hervorgehoben,
dass die Beratung in einer freundschaftlichen Atmosphäre stattfand.
Warum dieser
plötzliche Sinneswandel? Handelte die CSSR-Seite bei dem Gerangel
um das Masseproblem wirklich aus eigenem Antrieb? Im Sommer stellten die
sowjetischen Spezialisten fest, dass der BLP 72 in absehbarer Zeit nicht
auf den Markt kommen würde, wenn überhaupt. Jetzt konnten sie
auch sagen, dass sie selbst an einem 25-m-BLP-Projekt gescheitert waren
und, dass sie auch an einer Alu-Brücke nicht weiter kamen. Vielleicht
wollte die CSSR-Seite ja ihre Fahrgestelle abmagern, was die Polen können,
war für sie sicher nicht unmöglich. Aber sie sägten an dem
Ast, auf dem sie selbst saßen. Auf der anderen Seite war die SU keinesfalls
in der Lage, den WV mit BLP MTU 72 auszustatten.
Das sprichwörtliche
"finanzielle Fass ohne Boden" wurde durch den Politbüro-Beschluss
vom 14.02.1989
über die Nichtaufnahme der Produktion des Brückenlegepanzers
BLP 72 nun endlich geschlossen. Durch das Ministerium für Schwermaschinen-
und Anlagenbau in Übereinkunft mit dem Schwermaschinenbaukombinat
"Ernst Thälmann" wurden folgende Aktivitäten für den ordnungsgemäßen
Themenabschluss festgelegt:
1. die Produktionsvorbereitung
BLP 72 ist einzustellen
2. eines der
vorgesehenen Fertigungsmuster auf polnischer Basis ist zu komplettieren
3. nach erfolgter
Prüfung ist das Muster der NVA zur Verfügung zu stellen
Innerhalb der
NVA wurden folgende Abstimmungen getroffen:
1. das MTI übernimmt
eine unvollständige Spurbahnbrücke und setzt sie im Erprobungsgelände
Horstwalde als Rampe für
Diagnose- und Wartungsarbeiten an Kfz.-Technik ein
2. die Verwaltung
Pionierwesen übernimmt für 1,2 Mio Mark ein komplettes Muster
BLP 72 auf polnischem Fahrgestell sowie eine
neuwertige Brücke 25 m in die Mob.-Reserve
Im April lieferte
die CSSR das umgerüstete Basisfahrzeug, Fahrgestellnummer MHY
TM 01 ZND. Damit standen 3 Stück Fertigungsmuster
BLP 72 für die Erprobung zur Verfügung.
Entsprechend
dem Politbüro-Beschluss wurde die Werkserprobung nur noch mit einem
BLP 72, FGNr. J 43241,
durchgeführt, die militärische Erprobung entfiel. Während
der Tests fiel am Basisfahrzeug der Verteilerantrieb für den Antrieb
der Axialkolbenpumpe der Hydraulikanlage aus. Dadurch wurden Rohrleitungen
des Kühl- und Feuerlöschsystems zerstört. Gemäß
des Werkserprobungsprogramms wurden auch Überfahrten mit einer Belastung
von 50 t mittig durchgeführt. Die Überfahrten wurden mit einem
modifizierten T 55 (50 t) in Vorwärts- und Rückwärtsfahrten
mit Einweiser im 1. Gang realisiert. Nach 747 Überfahrten knickte
der Mittelträger bis auf den Erdboden ein. Auf Grund von konstruktiven
Mängeln kam es zu diesem Ausfall. Die Brücke wurde nicht mehr
repariert. Die Erprobung wurde mit der zweiten, verstärkten Brücke
zu Ende geführt.
Nach der Werkserprobung
wurden die Mängel beseitigt und das komplette Fahrzeug der NVA übergeben.
modifizierter
T 55 mit Massemodell, Gesamtgewicht 50 t
|
Verwendungszweck:
Taktisch-technische Angaben
Prinzipieller
Aufbau und Wirkungsweise:
Das Verlegefahrzeug
wurde auf der Grundlage des Kampfpanzers T 72 entwickelt, unterscheidet
sich von diesem aber durch:
Verlegeeinrichtung:
Brückenhalterung:
Hydraulikanlage:
Elektrische Steuerung:
Spurbahnbrücke:
Spurbahnquerverband:
Hauptspreizseil:
Aktives Hauptspreizsystem:
Passives Hauptspreizsystem:
Nebenspreizsystem:
Elektrische Steuerungselemente
der Brücke:
EWZ-Satz:
|
Im Dezember sollte das zweite Fahrgestell aus der CSSR entsprechend des Vertrages, ebenfalls abgemagert, geliefert werden. Aus nicht weiter bekannten Gründen konnte dies verhindert werden.
Kostenübersicht:
| 1979 |
42.479,- Mark
|
1985 |
4.114.772,- Mark
|
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| 1980 |
437.966,- Mark
|
1986 |
4.591.956,- Mark
|
|
| 1981 |
923.129,- Mark
|
1987 |
3.275.135,- Mark
|
|
| 1982 |
1.910.654,- Mark
|
1988 |
5.758.000,- Mark
|
|
| 1983 |
2.811.436,- Mark
|
1989 |
3.870.000,- Mark
|
|
| 1984 |
2.988.121,- Mark
|
1990 |
110.000,- Mark
|
|
| Gesamt |
30.834.000,- Mark
|
Im Rahmen der
Bestandsaufnahme von panzer-technischem Gerät der NVA gelangte der
BLP 72 in die Wehrtechnische Dienststelle der Bundeswehr nach Trier zur
Erprobung des Fahrgestells und nach Koblenz zur Untersuchung der Brücke
und der Verlegeeinrichtung.
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Der BLP 72 wird zur Untersuchung nach Trier per Eisenbahn gebracht. Vorher wurde die Brücke noch einmal probehalber verlegt. Beim Eisenbahntransport werden Brücke und Verlegefahrzeug getrennt verladen. Dazu wird die Brücke als Paket abgelegt. |
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Bleibt die Frage:
"Was wurde aus den restlichen Fahrgestellen?"
| MHY TM 01 ZND | 1985 | 3. Fertigungsmuster | 1988 zurück in CSSR | Fahrausbildungspanzer 72 |
| MHY TM 02 ZND | 1985 | 1988 zurück in CSSR | Rückkehr Dezember 1989 storniert | |
| C 9 BT 3675 | 1986 | 1988 an die NVA übergeben | Fahrausbildungspanzer 72 | |
| C 12 MLN 801 | 1986 | 1. Funktionsmuster | 1988 an die NVA übergeben | ? |
| C 12 MLN 802 | 1986 | 2. Funktionsmuster | 1988 an die NVA übergeben | Schrottplatz |
| J 43 241 | 1988 | 1. Fertigungsmuster | Brückenlegepanzer BLP 72 | |
| J 43 242 | 1988 | 2. Fertigungsmuster | Fahrausbildungspanzer 72 |
Bei der Bestandsübergabe
der Technik der NVA an die Bundeswehr 1990 wurden unter anderem auch drei
Fahrausbildungspanzer auf Basis T 72, die sogenannten FAP 72, übergeben.
An der Buggestaltung lässt sich deutlich die Vorgängerschaft
"Basisfahrzeug für BLG" erkennen. Fahrer und Kommandant sitzen im
Bug nebeneinander, zwischen beiden Luken sind Aufnahmen für den pionier-technischen
Aufbau erkennbar.
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Funktionsmusters. In der Ausschnittsvergrößerung sind Elemente für die Aufnahme des pionier-technischen Aufbaus erkennbar. |
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Fahrer- und Kommandantenluke sind nebeneinander angeordnet, dazwischen Aufnahmen für den pionier-technischen Aufbau. |
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Damit endet die
lange Geschichte des Brückenlegepanzer BLP 72, der im Laufe der Zeit
verschiedene Namen hatte. Aus meiner Sicht erstaunlich, dass dieses Wunderwerk
der Technik, dass seiner Zeit sicher um einiges voraus war, von den DDR-Spezialisten
trotz widriger Umstände, geschaffen wurde. Für das Scheitern
des Projektes gibt es sicher mehrere Ursachen. Es war zu dieser Zeit einfach
noch nicht möglich, eine 25 m lange Spurbahnbrücke so einfach
zu verlegen, wenn strenge Reglementierungen bezüglich verschiedener
technischer Parameter wie Gesamtgewicht und Ausmaße auch über
lange Zeiträume nicht geändert werden dürfen. Grundlagen,
wie etwa das Herstellen einer Brücke aus Aluminiumteilen oder extrem
hohe Drücke in Hydrauliksystemen, waren noch nicht erforscht. Der
Wettbewerb zwischen den einzelnen Staaten des WV wurde hart geführt,
da war nicht viel von wegen Freundschaft. Es wurde von Seiten einzelner
Staaten mit wichtigen Informationen hinter dem Berg gehalten unter dem
Motto, wenn wir das nicht können, kann es keiner. Aber auch innerhalb
der DDR-Industrie wurde hart gepokert. Es stimmt also nicht, wie immer
angenommen, wenn die Armee ruft, rennt alles. Höchstens weg. Die einzelnen
Betriebe konnten sich an allen zehn Fingern ausrechnen, was für riesige
Ressourcen für so ein Projekt benötigt werden, die ihnen selbst
nur wertvolle Zeit und Gelder kosteten. Denn da war ja noch der eigene
Plan.
Und gut war er,
der BLP 72. Nicht umsonst haben die Amerikaner dieses Fahrzeug von 1995
bis 1997 in Aberdeen intensiven Tests unterzogen.
Seit 1997 befindet
er sich im Bestand des Militär-Historischen Museums in Dresden, wo
er ja auch hingehört.
Nachtrag:
Ende der 90er
Jahre tauchte in der Presse der Prototyp des neuen russischen Brückenlegepanzers
MTU-90 auf. Er wurde auf der Basis des Kampfpanzers T-90S im Uralwagonzawod
Nishni Tagil gefertigt. Das Gewicht des Fahrzeugs beläuft sich auf
46 t, die Tragfähigkeit der Brücke liegt zwischen 50 bis 60 t.
Die Zweimann-Besatzung kann die Brücke über ein bis 25 m breites
Hindernis in 2 bis 2,5 min verlegen. Mit dem 1000 PS starken Motor erreicht
das Fahrzeug eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h bei einer maximalen
Reichweite von 600 km.
Weitere Daten:
Länge gesamt - 11,84 m, Breite - 3,46 m, Höhe - 3,38 m, Bodenfreiheit
- 0,49 m, Länge der gefalteten Brücke - 6,40 m.
Das Verlegeprinzip
der Brücke entspricht dem des BLP 72, es wird eine doppelt gefaltete
Brücke verlegt (Ein Schelm wer arges denkt).
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Das
Bildmaterial und Informationen stammt aus folgenden Quellen:
Jürgen
Plate
Ulrich
Bauknecht
Dieter
Holtschke
Wilfried
Kopenhagen
Erhart
Gerecke
TOM
Modellbau Archiv
Beschreibung
und Nutzungsanleitung des BLP-72 (Bundesarchiv - Militärarchiv Freiburg)
"Die
Entwicklung von Panzerbegleitbrücken" (Bundesarchiv - Militärarchiv
Freiburg)
"Bericht
über die Erprobung des Modells des Brückenlegepanzers auf Basis
T 72" (Bundesarchiv - Militärarchiv Freiburg)
"Entwicklungsunterlagen
Brückenlegepanzer 2" (Bundesarchiv - Militärarchiv Freiburg)
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