Die
Geschichte
militärischer Brückenlegegeräte hat in der NVA eine lange
Tradition.
Bereits 1956
wurde der Versuch, ein Brückenlegegerät auf Basis des T
34/76
speziell für die NVA zu entwickeln, mit in den Plan
Forschung und
Entwicklung aufgenommen. Mit der Realisierung dieser Aufgabe
wurde das
Pionierwesen der NVA beauftragt. Im Juli 1957
wurde vom Bedarfsträger "Pioniere" ein T 34/76 ohne Turm
beantragt,
um an der Pionierschule in Dessau die Anbringung eines
Brückenlegegerätes
zu prüfen. Dieses Modell ging dann auch als BLG 34 zur
Truppenerprobung
und blieb bis 1964 als Musterexemplar in der NVA. Das
Fahrzeug hatte ein
Gesamtgewicht von 42,5 t. Mit der 11,5 t schweren Brücke
konnten 19
m breite Hindernisse von bis zu 54 t schweren
Kettenfahrzeugen überwunden
werden. Die Zweimann-Besatzung verfügte über ein starres
Bug-MG
und ein 12,7-mm-Fla-MG DSchK.
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Die aus zwei Hauptteilen bestehende Spurbahnbrücke lag zusammengeklappt auf dem Fahrzeug und wurde nach dem Scherenprinzip verlegt und aufgenommen. Dies erfolgte vollautomatisch durch hydraulische Systeme, der Fahrer brauchte das Fahrzeug nicht zu verlassen. Die Spurbrücke war eine vollgeschweißte Kastenträger-Konstruktion mit fischbauchartig verlaufendem Obergurt.
Neben dem
BLG
34 mit Scherenbrücke wurden auch andere Brückensysteme in
den
Warschauer Vertragsstaaten erprobt, z.B. fahrbare -,
Begleit- oder Schubbrücken.
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Abgesehen von 12 Brückenlegegeräten MTU, welche 1962 fabrikneu aus der SU eingeführt wurden, verfügte die NVA Anfang der 60er Jahre über keine vollmechanischen BLG, welche das kurzzeitige Überwinden von schmalen Wasserläufen und Gräben gestattete. Für derartige Hindernisse mussten daher Behelfsbrücken aus vorbereiteten Holzelementen verwendet werden. Wegen fehlender Bauzeit, mangelnder Arbeitskräfte und -mittel entsprachen diese jedoch nicht in jedem Fall den Anforderungen.
1964
unternahm die NVA einen weiteren Versuch, basierend auf
einem T 34/85,
ein Brückenlegegerät 34 zu bauen. Das BLG 34 war vorgesehen
für
die Ausrüstung der Abteilung zur Sicherstellung der Bewegung
und gewährleistete
das Überwinden von schmalen Wasserläufen, Gräben und
Steilhängen
aus der Bewegung heraus. Mit der Brücke konnten Hindernisse
von 19
m Länge mit Kettentechnik bis 50 Mp und Rädertechnik mit 12
Mp
Achslast überwunden werden. Gegenüber dem Brückenlegegerät
MTU war das BLG 34 insofern vorteilhafter, da es für
Hindernisse größerer
Breite (11m gegenüber 19m) eingesetzt werden konnte. Der
Gesamtbedarf
für die NVA belief sich auf 76 Stück.
Da eine
eigene
BLG-Entwicklung ins Haus stand, wurde auf einen weiteren
Import von Brückenlegegeräten
des Typs MTU verzichtet. Im Dezember 1964 erhielt die NVA
ihre ersten beiden
mittleren Panzer T 55 aus der CSSR. Da dieser Panzer in der
Perspektive
zum Standardpanzer der NVA avancieren würde, wurde die
Entwicklung
eines BLG auf Basis T 34 fragwürdig. Das Projekt BLG 34
wurde Ende
1964 eingestellt. Die Erkenntnisse aus beiden einheimischen
Projekten mündeten
ab 1965 in das
Brückenlegegerät 60, das ab 1967
der Truppe zugeführt wurde. Dazu erhielt der Chef
Pionierwesen bereits
1965 einen T 55 ohne Turm zum Bau eines neuen BLG. Der
Gesamtbedarf für
die Truppe belief sich auf 51 Fahrzeuge, für
Perspektivmaßnahmen
wurden weitere 31 BLG benötigt.
Ab 1972
wurde an einer Modernisierung des BLG 60, dem BLG 60M
gearbeitet, das ab
1973/74 in die Pioniereinheiten kam.
Und hier beginnt eigentlich die lange Geschichte des BLP 72.
In den Forderungen des Pionierwesens von 1973 an wissenschaftlich-technische Leistungen zur Aufnahme in den Perspektivplan 1976 bis 1980 steht unter anderem auch die Entwicklung eines neuen Brückenlegepanzers.
"Auf Grund des moralischen Verschleißes des BLG 60M und der steigenden Forderungen an die Pioniersicherstellung der Gefechtshandlungen ist die Entwicklung eines neuen Brückenlegepanzers notwendig. Er dient der Erhöhung der Beweglichkeit und Manövrierfähigkeit der Gefechtselemente der ersten Staffel, vorrangig der mit gepanzerter Technik ausgerüsteten Einheiten, durch das Verlegen der Sturmbrücke aus der Bewegung heraus über schmale natürliche und künstliche Hindernisse ohne Vorbereitung der Ufer bzw. Ränder. Als Basisfahrzeug dient ein moderner mittlerer Panzer."
Dabei
sollte die
maximale Tragfähigkeit 50 t bei einer Länge der Brücke von
23 bis 25 m betragen. Das Fahrzeug musste eine
Marschgeschwindigkeit von
40 km/h erreichen. Der Einführungszeitpunkt wurde für 1981
veranschlagt,
der Gesamtbedarf für die NVA liegt bei ca. 170 BLP. Der
Höchstpreis,
der den militärischen Nutzen rechtfertigt, lag bei etwa
250.000,-
Mark. Eine enge Zusammenarbeit mit der UdSSR und der CSSR
wurde als zweckmäßig
betrachtet.
Der Gedanke
an
einen neuen Brückenlegepanzer wurde auch den
Mitgliedsstaaten des
Warschauer Vertrages (WV) vorgetragen. Um das System später
auch in
allen Teilnehmerstaaten einsetzen zu können, wurden
"Einheitliche
Taktisch-technische Forderungen" (ETTF) aufgestellt, die von
jedem Staat
mit erarbeitet und dann auch verbindlich waren. Einige der
wichtigsten
ETTF waren die Brückenlänge von 25 m und die Tragfähigkeit
von 50 t bei Kettentechnik und 12 t bei Radtechnik. Eine
Vorderhangablage
von 27 Grad sollte möglich sein (15 Grad Neigung des
Basisfahrzeuges,
12 grad Brückenneigung). Der BLP muß in der Lage sein, an
Frontoperationen
teilzunehmen, in dem er UF-tauglich ist und
Geschwindigkeiten und Reichweiten
wie Kampfpanzer erreicht. Die Gesamtmasse müsse der eines
Kampfpanzers
entsprechen, die maximale Breite in Marschlage 3,3 m. Die
Breite der Fahrbahn
sollte maximal 4,0 m betragen. Ebenfalls festgelegt wurden
bestimmte Ecktermine,
nach denen sich die anderen Armeen bezüglich der Einfuhr
richten sollten.
Diese ETTF wurden nach Abstimmung mit allen Armeen auf der
10. MWTR-Tagung
am 06.12.73 beschlossen und waren damit Gesetz.
Wenn man die
Geschichte aus jetziger Sicht, also fast 30 Jahre nach
Beginn des BLP 72-Geschichte,
betrachtet, sind es gerade diese ETTF und die Sturheit des
Gremiums, die
diese ETTF festlegten, die das Projekt letztendlich
scheitern ließen.
Und was noch auffällig ist, vor lauter Verträgen sind die
eigentlichen
Arbeiten meist in den Hintergrund geraten.
1974 nimmt die DDR Verhandlungen mit der VR Polen auf, um Möglichkeiten bei der gemeinsamen Entwicklung des BLP zu erörtern. Es wurde auch der Gedanke geäußert, die UdSSR mit zur Zusammenarbeit zu gewinnen.
Das
Ministerium
für Nationale Verteidigung schließt im April 1975
mit dem VEB ZAB (Zementanlagenbau) Dessau, einem
untergeordneten Organ
des VEB Schwermaschinenbau-Kombinat "Ernst Thälmann"
Magdeburg (SKET),
als Auftragnehmer den Wirtschaftsvertrag 74-80/20 212 zur
Erarbeitung einer
Technisch-Ökonomischen Aufgabenstellung (TÖA) für das
Forschungs-
und Entwicklungsvorhaben "Brückenlegepanzer BLP (2.
Generation)" ab.
Bis 1977 verpflichtet sich das VEB ZAB Dessau zur
Vorbereitung der
Entwicklungsaufgaben und Erarbeitung einer TÖA in
Zusammenarbeit mit
den Ländern des Warschauer Vertrages (WV), insbesondere der
VR Polen
mit der Zielstellung der Durchführung der Entwicklung und
Überleitung
in die Produktion auf der Grundlage der noch
abzuschließenden Vereinbarungen
der Arbeitsteilung bei der Entwicklung und Produktion. Dabei
wurde der
Produktionsbeginn auf 1983/84 vorgesehen. Als Finalproduzent
fungierte
das VEB SKET Magdeburg. Geklärt werden mußte die
Zusammenarbeit
mit der VR Polen, das Verlegeprinzip sowie das zukünftige
Basisfahrzeug.
Das VEB ZAB
erarbeitete
darauf hin einen Ablaufplan für das Jahr 1976. Die
wichtigsten Eckpunkte
dabei waren der Gestaltungsentwurf verschiedener Varianten
des Brückenträgers,
die Berechnung verschiedener Trägervarianten, die Auswahl
der günstigsten
Variante für die Gestaltung der Brücke, die Untersuchung
über
das Verlegeprinzip und der Beginn der Fertigung von
Baugruppen des Brückenträgers
zur Vorbereitung von experimentellen Erprobungen im Jahr
1977.
1976
richtete das VEB ZAB eine Reihe von Fragen an das MfNV, die
bei der Gestaltung
einzelner Komponenten des BLG noch zu klären wären. So z.
B.:
-
Wie soll das zweigliedrige Verlegen der Brücke erfolgen?
-
Soll die Brücke schwimmen können? Wenn nicht, kann eine
herkömmliche
UF-Ausrüstung nicht verwendet werden!
-
Eine Selbsteingrabeeinrichtung bedingt das Vermindern der
Brücken-
und Ausrüstungsmasse und somit der Brückenlänge!
-
Ist eine Massenminimierung des Basisfahrzeuges, vorwiegend
der Panzerung
möglich?
-
Wo ist das Fla-MG unterzubringen, wo der Kampfsatz, wie sind
die Vorstellungen
zur Nutzung der Waffe!
-
Angaben zur persönlichen Ausrüstung, zur Bewaffnung und zum
Kampfsatz der Besatzung! Sind zusätzliche Nebelmittel
vorgesehen?
An
technischen
Forderungen mußten folgende Probleme geklärt werden:
-
Besteht die Möglichkeit, die Transportabmessungen zu
überschreiten,
vor allem der Höhe?
-
Aus welchem Material soll die Brücke gefertigt werden (eine
25m
lange Stahlbrücke ist zu schwer, eine Alu-Brücke im
Stammwerk
nicht zu fertigen) ?
-
Welche klimatischen Bedingungen werden erwartet?
-
Was ist unter "feldmäßiger Instandsetzung" zu verstehen?
-
Welches Verlegeprinzip (Falt- oder Schub-) ist vorgesehen?
-
Ist das Basisgerät mit einem Entfernungsmesser ausgerüstet?
Bereits im
April
1977
stellte
sich heraus, dass die Erarbeitung der TÖA nicht fristgemäß
erfolgen konnte. Die erforderlichen Zeichnungsunterlagen zum
Basisfahrzeug
sowie die Teilleistungen der VR Polen zum modifizierten
Kampfpanzer fehlten.
Die VR Polen rechnete mit dem Erhalt der Lizenzdokumentation
für das
Basisfahrzeug erst im II. Halbjahr 1977 und demzufolge 15
Monate später
mit der Fertigstellung ihres Beitrages zum BLP. Folgerichtig
verschob sich
die weitere Entwicklung des Fahrzeuges auf 1978/79.
Der
Werkdirektor
des VEB ZAB Dessau schätzte in einem Schreiben an das MfNV
vom Mai
1977 ein, dass der Wirtschaftsvertrag zum BLP 2.Generation
nicht, wie im
Vertrag festgeschrieben, erfüllt werden kann. Die Gründe
lagen
einerseits im Fehlen der Zuarbeit aus der VR Polen über das
Basisfahrzeug
und andererseits in der nicht konkret formulierten Aussage
über den
pionier-technischen Aufbau und über die Brücke. In keinem
Dokument
war verbindlich festgelegt worden, wie groß die
Tragfähigkeit
des BLP's eigentlich sein soll. Es geisterten inoffizielle
Informationen
herum, nach denen der Aufbau nur 12 t oder sogar nur 10 t
betragen dürfe.
Um eine 25 m lange Brücke aus Leichtmetall verlegen zu
können,
müsse der Aufbau aber mindestens 16 bis 17 t schwer sein.
Jede Verringerung
der Tragfähigkeit des Basisfahrzeuges gehe zu Lasten der
Brückenlänge.
Da dieser wichtige Aspekt lange nicht konkretisiert wurde,
liefen viele
Forschungsarbeiten ins Leere.
Hinzu kam,
dass,
wie bereits 1975 durch das ZAB zum Ausdruck gebracht, Dessau
sich außer
Stande sah, eine Leichtmetallbrücke überhaupt zu bauen. Es
gelang
dem Betrieb auch nicht, einen Nachauftragnehmer für die
Entwicklung
und Konstruktion dieser Brücke zu gewinnen. Das MLK Leipzig
und der
VVB TAKRAF lehnten ab, da in der DDR entsprechende
Grundlagen für
solche komplexen Aufgaben fehlten.
Die NVA
versuchte
auf diesen Sachverhalt zu reagieren. Das wurde deshalb
notwendig, da in
absehbarer Zeit ein neuer, moderner Panzer, der T 72,
eingeführt werden
sollte. Als Interimslösung musste ein neues Basisfahrzeug
mit der
Verlegeeinrichtung und der Spurbahnbrücke des BLG 60M
ausgerüstet
werden. Diese Variante eines BLP sollte bis 1981 konstruiert
und ab 1982
in die Serienproduktion überführt werden.
Außerdem
sollte die Möglichkeit des Transportes von Reservebrücken
des
BLP auf Radfahrzeugen, den Brückentransportfahrzeugen 74
(BTF 74)
überprüft werden. Zur optimalen Nutzung des BLP waren
effektive
Ausbildungsmittel notwendig. Vermutlich war das die
Geburtsstunde eines
zukünftigen
Fahrschulausbildungspanzers,
der konkret auf die Belange des Fahrers ausgerichtet sein
musste. Dahingehend
versuchte die NVA Druck auf das Ministerium für
Schwermaschinen- und
Anlagenbau auszuüben.
Durch das
VEB
ZAB wurde festgestellt, dass in der DDR lediglich drei
Betriebe in der
Lage waren, Leichtmetalllegierungen für größere Tragwerke
zu konstruieren und zu fertigen. Das waren:
-
Betrieb der VVB Schiffbau
-
VEB LEW Hennigsdorf
-
VEB Apparate- und Chemieanlagenbau Reinsdorf
Alle drei Betriebe lehnten die Annahme eines Auftrages zur Konstruktion und Baues einer Brücke für den BLP ab.
Der VEB Stahl- und Apparatebau Genthin wurde ab 1978 mit zur Arbeit am BLP 2. Generation per Wirtschaftvertrag F/E 79/20212 beordert. Er sollte ab 1984 als Finalproduzent auftreten. Er war unter anderem für die Erzeugnisentwicklung und die Entwicklungs- und Produktionskooperation mit der polnischen Seite verantwortlich. Da Genthin mit zum SKET Magdeburg gehörte und man dort um die Umstände bei der Entwicklung des BLP wußte, lehnte Genthin jegliche Terminierung des Beginns der Serienproduktion ab.
Um die
Brückenlänge
von 25 m zu gewährleisten, wurden mit der polnischen Seite
sogenannte
Abmagerungsvarianten des Basisfahrzeuges diskutiert, um die
Gesamtmasse
des BLP bei rund 42 t zu halten.
Trotzdem
stand
Ende 1978 ein Entwicklungsablauf fest.
1979
war es dann endlich klar, das Basisfahrzeug für den neuen
BLP basiert
auf dem Kampfpanzer T 72.
Die
polnische
Seite übergab eine Studie über das Basisfahrzeug. Weiterhin
ungeklärt
war die Zuladung. Die Studie weist auf eine Tragfähigkeit
des Basisfahrzeuges
von nur 12,5 t hin. Dadurch würde die Brückenlänge um 3
m schrumpfen. Weitere Probleme waren die Abstützung des
Fahrwerks
bei der Verlegung und die Anordnung der Hydraulikpumpe.
Aber damit
war
der Damm gebrochen. In unzähligen Konsultationen zwischen
deutscher
und polnischer Seite wurden die meisten Probleme geklärt. Es
wurde
kurzzeitig der Gedanke verfolgt, die Ablage der Brücke nach
dem Schubprinzip
wie beim Brückenlegepanzer "Biber" der Bundeswehr zu
organisieren.
Basierend
auf
der polnischen Studie wurde nun zum ersten Mal die Variante
der Brückenverlegung
diskutiert. Es kamen die Varianten Scheren-, Doppelscheren-
und Schubprinzip
zum Tragen. Letztendlich entschied man sich für die
"Doppelschere".
Notwendig für diese Variante war eine Abstützung zwischen
Bugspitze
und den vorderen Laufrollenpaaren. Um die geforderte
Brückenlänge
von 25 m halten zu können, musste der pionier-technische
Aufbau etwa
13,5 t wiegen. Um diese 13,5 t halten zu können, musste eine
Entscheidung
zwischen Massereduzierungsvariante oder Überlastung des
Basisfahrzeuges
bis ca. 105% getroffen werden.
Bei der
Beratung
zum Verlegeprinzip wurden das erste Mal auch Spezialisten
aus der CSSR
gehört. Mit Sicherheit waren die Spezialisten aus der CSSR
bereit,
an diesem Projekt mitzuarbeiten. Aber bisher waren sie nicht
gefragt worden
und sollten nun plötzlich alles so hinnehmen, wie man es
ihnen vorsetzte.
Diese gekränkte Eitelkeit, sicherlich berechtigt, sollte das
Klima
zwischen den drei Partnern VRP, CSSR und DDR nachhaltig
trüben.
1980
erfolgte eine Vereinbarung zwischen der DDR und der VR Polen
zu einer Fahrerprobung
eines modifizierten T 72 mit einem Ersatzsystem zur
Massedarstellung und
den Außenabmessungen entsprechend dem geplanten
pionier-technischen
Aufbau der DDR.
Im August
1980
entstand ein Vertragsentwurf zwischen dem VEB
Schwermaschinenbau-Kombinat
"Ernst Thälmann" der DDR und dem Kombinat URZADZEN
MECHANICZNYCH BUMAR
der VR Polen über die Entwicklung und Vorbereitung der
Produktion
eines einheitlichen Brückenlegepanzers auf Basisgerät T 72.
In
diesem Entwurf wurde die Verantwortlichkeit beider Staaten
beim Bau des
BLP 2. Generation festgelegt.
Es wurde ein
Hauptfristenplan für den Bau des BLP festgelegt. Die
wichtigsten Eckdaten
waren:
01.
Beschaffung
eines Kampfpanzers ohne Turm mit Attrappe (T 72) für die
Fahrerprobung
02.
Herstellung
der Attrappe und Montage auf modifizierten T 72
03.
Durchführung
und Auswertung der Fahrerprobung
04.
Entwicklung
des pionier-technischen Aufbaus und seiner Erprobung
05. Bau und
Erprobung
eines stationären Experimentalmusters
06.
Fertigung
und Lieferung von 2 Stück modifizierten Basisfahrzeugen für
das
Funktionsmuster
07.
Fertigung
von 2 Stück BLP komplett als Funktionsmuster (1. Prototyp)
und Werkserprobung
08.
Truppenerprobung
09.
Überarbeitung
der Konstruktion
10.
Fertigung
und Lieferung von 2 Stück modifizierten Basisfahrzeugen für
das
Funktionsmuster
11.
Fertigung
von 2 Stück BLP komplett als Funktionsmuster (2. Prototyp)
und Werkserprobung
12.
Überarbeitung
der Konstruktion
13.
Fertigung
un Lieferung von 3 Stück Brückenlegepanzer als Nullserie
14.
Truppenerprobung
15.
Einführung
des Erzeugnisses in die Produktion
Bis November
1987 sollte alles vom Tisch sein.
Im selben
Jahr
fand im polnischen Gliwice eine Zusammenkunft der
Spezialisten der Industrie
der VRP, DDR und der CSSR zu Fragen der Zusammenarbeit bei
der Entwicklung
des BLP statt.
Bei dieser
Beratung
wurden konkrete Probleme behandelt. Es kamen zwei
Projektvarianten zur
Sprache.
Variante
1
Das Fahrgestell enthält, im Gegensatz zum Panzer T 72, eine
Bepanzerungsschicht
mit einer oberen Bugplatte von 85 mm und einer unteren
Bugplatte
von 80 mm. Dabei musste die Kampfbereitschaft beibehalten
werden. Der Kommandant
sitzt neben dem Fahrer im Vorderteil des Fahrzeuges. Vom
Zwischengetriebe
wird eine Hydraulikpumpe angetrieben. Das Fahrzeuggewicht
beträgt
maximal 28,7 t.
Variante
2
wurde in vier Ausführungen erarbeitet:
-
Fahrzeug und Bepanzerung wie beim Panzer T 72,
Fahrzeuggewicht 30,2 t,
Gewicht der Brücke 12,8 t
-
Fahrzeug ohne vordere Bepanzerung, Fahrzeuggewicht 29,4 t,
Gewicht der
Brücke 13,6 t
-
Fahrzeug ohne vordere Bepanzerung; die Breite der
Pumpenseite und der
Bordseite verringern sich um bis zu 45 mm,
Fahrzeuggewicht
25,9 t,. Gewicht der Brücke 17,1 t
-
Fahrzeug ohne vordere Bepanzerung, mit Verringerung der
Bordseiten auf
45 mm, Fahrzeuggewicht 27,9 t, Gewicht der
Brücke
14,9 t
Da bei einem
Gesamtgewicht von 43 t (siehe Variante 2) das Fahrzeug mit
5% Überbelastung
arbeitet, wird es schwer, eine Brückenlänge von 25 m zu
halten.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Brücke aus Stahlplatte
geschweißt
werden muss. In Zusammenarbeit mit der Akademie Freiberg
wurde ein Spezialstahl
X 70 entwickelt, der zum Bau der Brücke verwendet werden
konnte.
Im Dezember
fand
in Martin (CSSR) eine weitere Spezialistenberatung zwischen
Vertretern
der VRP, der CSSR und der DDR statt. Ziel dieser
Zusammenkunft war ein
Entwurf für die dreiseitige Zusammenarbeit bei der
Durchführung
von Modellerprobungen der Brückenvarianten des Erzeugnisses
"TATRAN"
(CSSR-Bezeichnung des Basisfahrzeuges).
Die
Forderungen
nach konkreten Ausbildungs- bzw. Trainingsgeräten nehmen
konkrete
Formen an. Dieses Trainingsgerät BLP dient der praxisnahen
Ausbildung
von BLP-Besatzungen in zentralen Lehreinrichtungen. Es muss
die wesentlichen
Verlegevarianten der Spurbrücke (Plus-, Minus-, Normal-,
Zweibrücken-
und Transportablage) an einem Hindernis ermöglichen. Dazu
soll das
Trainingsgerät aus einer Panzerwanne mit Fahrwerk ohne
Verbrennungsmotor
und Wechselgetriebe mit Verlegeeinrichtung und
Hydraulikanlage bestehen.
Es soll eine um 20% massereduzierte Spurbahnbrücke zum
Einsatz kommen.
Da alle fahrzeugtechnischen Aggregate entfallen, erfolgt die
Fortbewegung
des Trainingsgerätes auf dem Fahrwerk in einer betonierten
Rinne mittels
Hydraulikzylinder.
Ein internationaler Wirtschaftsvertrag über die Kooperation bei der Entwicklung und Vorbereitung der Produktion des Brückenlegepanzers T 72 zwischen der VRP und der DDR kommt 1981 zu stande. Die DDR zeichnet verantwortlich für den pionier-technischen Aufbau, bestehend aus Brückentechnik, Verlegeeinrichtung und Hydraulikanlage. Die Vereinigung Bumar ist zuständig für das modifizierte Basisfahrzeug, Finalproduzent ist das VEB SKET. Bis spätestens 1986 soll die Entwicklung in die Serienfertigung überführt werden.
Im August 1982
lag der Bericht über die vom 05.10.1981 bis zum 17.04.1982
durchgeführte
"Erprobung eines Modells des BLP auf Basis T 72 mit
montierter Ersatzlast
für die Brückenkonstruktion" vor.
Die
Erprobung
fand in der VR Polen statt und wurde durch das
Militär-Technische
Institut für Pioniertechnik (WITI) und dem Militärischen
Institut
für Panzer- und Kfz-technik (WITPIS) geleitet.
Das
Musterfahrzeug
hatte folgende Abmessungen:
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Das Musterfahrzeug erhielt die
Bezeichnung
"LAUR". Ziel der Erprobung war es, das Verhalten des
Fahrzeuges im Gelände
und auf der Straße zu testen. Welche Hangleistung,
Überschreitfähigkeit
etc. werden erreicht. Wo zeigen sich erste Schwachstellen.
Hauptprüfung
war eine Fahrerprobung über 2.000 km, davon 750 km auf Straße.
Dabei wurde eine maximale Geschwindigkeit von 72 km/h im 7.
Gang erreicht.
Der kleinste Wenderadius lag bei 3.400 mm. Eine spezifische
Leistung von
12,61 kW/t oder 17,14 PS/t wurde erreicht. Die maximale
Steigfähigkeit
betrug 25 Grad, die maximale Seitenneigung betrug 50 Grad. Ein
2 m breiter
Graben konnte mühelos überwunden werden. Der
Kraftstoffverbrauch
auf der Straße lag bei 396 l auf 100 km, und durchschnittlich
494
l auf 100 km im Gelände. Die Bodenfreiheit war im Vergleich
zum T
72 etwa 18 mm geringer. Der spezifische Bodendruck betrug 0,09
MPa oder
0,92 kp/cm². Im Endergebnis stellte sich heraus, dass die
Masse insgesamt
ungünstig verteilt ist, die 4. bis 6. Laufrolle wurden stark
überbelastet.
Die Gesamtmasse des Fahrgestells wurde mit maximal 28,5 t im
aufgetankten
Zustand festgelegt.
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Obwohl vertraglich zugesichert,
war
die VRP 1983 nicht in der Lage,
das zugesagte
Basisgerät 172 zu liefern. Ursache dafür war die noch nicht
aufgenommene
Produktion der Wanne. Versuche, die bestehende Lücke über
Zusatzlieferungen
aus der UdSSR oder der CSSR zu schließen, erwiesen sich als
außerordentlich
schwierig.
Daraufhin fand im Oktober ein
Treffen
der ständigen zweiseitigen Kommission DDR/CSSR für ökonomische
und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit auf speziellem
Gebiet statt.
Kurz gesagt, es ging darum, die CSSR als schnellst möglichen
Lieferant
eines Basisfahrgestells T 72 zu gewinnen. Die CSSR wollte
seinerseits mit
ins Boot "BLP 72". Aber nicht um jeden Preis. Die CSSR-Seite
wusste, die
VRP konnte auf keinen Fall die geforderten Fahrgestelle
liefern, sie ja.
Auch wenn hier vertraglich vereinbart wurde, dass die Masse
des Fahrgestells
im aufgetankten Zustand 28,5 t nicht überschreiten darf.
Im Entwurf "Fünfjahr- und
Jahresplan
der gemeinsamen Maßnahmen für den Zeitraum 1986/90" von 1984
sollte die Erprobung des BLP 72 auf Resistenz gegenüber
Kernwaffenwirkung,
Kälte und Wärme in der UdSSR beantragt werden. Und wieder
Verträge,
einerseits mit der CSSR über Zusammenarbeit und mit der VRP.
Am 28.12. verpflichtete sich die
polnische
Haupt-Ingenieur-Verwaltung zur Lieferung von zwei
Fahrgestellen zum Einzelpreis
von 900.000,- Rubel für 1985. Als Garantiefrist wurde eine
Laufzeit
von 2.000 km und 200 Motorstunden für den Zeitraum von 15
Monaten
festgelegt.
Am 23.03.1985
trafen endlich die ersten zwei Fahrzeuge aus der CSSR im STAG
Genthin ein.
Sie hatten die Fahrgestellnummern MHY
TM 01 ZND
und MHY TM 02 ZND. Einen Monat
später,
am 15.04., traf eine "Beschreibung" ein, die eine Masseangabe
von 29,35
t enthielt. Am 29.05. traf die "Bedienungsanleitung" ein, die
eine Masseangabe
von 31,18 t enthielt, also 3,3 t zu schwer. Bei einer
Werkserprobung der
Fahrzeuge fiel ein Fahrzeug wegen Motorschadens für 30 Tage
aus. Trotz
erheblicher Bemühungen von STAG, die CSSR-Seite zur Einhaltung
des
geforderten Masselimits zu bewegen, gab diese eine mündliche
Erklärung
ab, in der es hieß, eine Massereduzierung sei nicht möglich.
Als Begründung wurde erstmals die Frage der "Schussfestigkeit
der
Wanne" angeführt.
Bemerkung: Sofern der
Beschussfestigkeit
die genannte Bedeutung beigemessen wird, kann auch auf die
seitlichen Schürzen
nicht verzichtet werden, die nicht mit geliefert wurden.
Eine Erprobung des
pionier-technischen
Aufbaus auf den gelieferten Fahrgestellen aus der CSSR wurde
von vornherein
abgelehnt. Die erzielten Erprobungsergebnisse wären nicht
nutzbar,
da verfälscht. Trotzdem wurden zu Versuchszwecken beide
Fahrgestelle
mit dem pionier-technischen Aufbau versehen. Damit war zum
ersten Mal die
Möglichkeit gegeben, die kompletten Fahrzeuge zu errichten und
sie
erstmalig auf Funktionalität zu erproben.
Im selben Jahr stellt der Chef
Pionierwesen
den Antrag, den Brückenlegepanzer BLPz in das "Verzeichnis der
Kampftechnik,
Bewaffnung und Ausrüstung" aufzunehmen. Der BLPz soll in den
Mot-Schützen-,
Panzer- und Pioniertruppenteilen der LaSK sowie in den
Grenzregimentern
des Grenzkommandos Mitte als Sturmbrücke zum Überwinden von
natürlichen
und künstlichen Wasser- und Geländehindernissen bis zu einer
Breite von 25 m eingesetzt werden. Die Höhe des Gesamtbedarfes
wurde
hier mit 230 Stück angegeben. Die ersten zehn Fahrzeuge
sollten bis
1990 beschafft werden. Die Kosten für einen BLPz betrugen ca.
5 Millionen
Mark.
Die Streitigkeiten um die
Einhaltung
der geforderten 28,5 t für das Basisfahrzeug des BLP 72 zogen
riesige
Kreise. Selbst auf höchsten Regierungsebenen wurde um dieses
Gewicht
gerungen. Es sollten sogar die ETTF präzisiert werden, welches
die
Zustimmung aller Teilnehmerarmeen vorausgesetzt hätte. Die
Masse sollte
dabei um 10% angehoben werden, die Breite in Marschlage auf
3,8 m erweitert
und die Fahrbahnbreite auf 3,8 m reduziert werden.
Die DDR lehnte eine Nutzung des zu
schweren Gerätes kategorisch ab und verlangte eine
Abmagerungskur,
die CSSR-Seite beharrte auf dem Gewicht, da die CSVA die
erforderliche
Reduzierung der Panzerung ablehnte. So wartete man 1986
auf zwei polnische modifizierte Basisfahrzeuge, die im Januar
geliefert
werden sollten. Sämtliche Ablaufpläne wurden wieder
umgeschrieben,
Serienfertigung ab 1988.
Die NVA erarbeitete ihren
Standpunkt
zum "Masseproblem". Die Manövereigenschaften des BLP besitzen
aus
operativ-taktischer Sicht die Priorität gegenüber den
Schutzeigenschaften,
da der BLP Bestandteil der Gefechtsordnung der Panzer ist und
durch diese
geschützt werden kann. Die Masse ist entscheidend für
Manövereigenschaften
und Lebensdauer. Das polnische Forschungszentrum "Bumar"
stellte mit Zustimmung
der Sowjetarmee fest, dass die Gesamtmasse des BLP bei
gleichen Fahreigenschaften
wie der Kampfpanzer T 72 bis 45,5 t möglich ist.
Erprobungsberichte
durch die polnische Armee liegen zu diesem Thema vor. Unter
Berücksichtigung
einer Brückenmasse von 17,0 t kann abgeleitet werden, dass das
Basisfahrzeug
maximal 28,5 t wiegen darf. Aus militärischer Sicht ist eine
Erprobung
des BLP mit dem zu schweren CSSR-Basisfahrzeug nicht
erforderlich. Die
vorhandenen CSSR-Basisfahrzeuge sollen in Form der Reklamation
an die CSSR
zurück gegeben werden. Eine Erprobung mit diesen Fahrzeugen
kann nur
ergänzenden Charakter haben um eine Anpassung des
pionier-technischen
Aufbaus an das modifizierte CSSR-Basisfahrzeug zu ermitteln.
Dazu wäre
aber nur ein Basisfahrzeug notwendig.
Im Januar trafen drei polnische
Basisfahrzeuge
in Genthin ein, Fahrgestellnummern C 09
BT 3675,
C 12 MLN 801 und C 12 MLN 802
. Es
erfolgte umgehend die Umrüstung der aufgerüsteten
Funktionsmuster
mit CSSR-Basisgerät auf die polnischen Basisfahrzeuge C 12 MLN
801
und - 802. Ab Mai 1986 befand sich ein Funktionsmuster BLP 72
(FuMu 1)
in der Werkserprobung. Das zweite Erprobungsmuster (FuMu 2)
wurde zur gleichen
Zeit für die Erprobung vorbereitet. Erwähnenswert ist, dass
die
polnische Seite es ablehnte, die Erprobungsberichte an die
CSSR auszuhändigen.
Eine Möglichkeit der Unifizierung von BLP 72 und MTU 72 sollte
unter
anderem auch untersucht werden.
Eine Frage drängt sich bei genauer Betrachtung der Situation auf: "Wozu ein drittes Fahrgestell?" Parallel zur Entwicklung des BLP 72 sollten Trainingsgeräte für die Besatzung entwickelt werden. Unter anderem waren auch Fahrschulpanzer geplant. Die NVA hatte mit dem Fahrausbildungspanzer FAP 500U Erfahrungen gesammelt, die bei der Entwicklung eines Fahrausbildungspanzers auf der Grundlage des Basisfahrzeuges für BLP 72 genutzt werden konnten. Da beim BLP 72 Fahrer und Kommandant nebeneinander im Bug sitzen, beim Kampfpanzer T 72 sitzt der Fahrer mittig im Wannebug, sollte das Trainingsgerät eine analoge Anordnung der Besatzung aufweisen. In der Panzerwerkstatt 2, Großenhain, wurden drei Fahrausbildungspanzer 72 entwickelt und gebaut. (Genauere Angaben zum FAP 72 sind noch nicht bekannt.)
Fahrausbildungspanzer 72, Kommandant und Fahrer sitzen nebeneinander im Bug
Trotz aller Streitigkeiten konnte
die
CSSR nicht außen vorgelassen werden. Ihre Fahrgestelle wurden
dringend
benötigt, da auch die UdSSR für den Zeitraum 1986-1990
einhundert
Stück BLP auf T 72 bestellt hat.
Ablegen der Brücke |
Das Militär-Technische Institut - MTI -, das mit der Erprobung des BLP 72 beauftragt war, gab Ende 1986 ein Beratungsmaterial zum Forschungs- und Entwicklungsthema "Brückenlegepanzer BLP 2" heraus, das eigentlich schon das Ende dieses Projektes einläutete. Das MTI schätzte ein, das für das Vorhaben BLP 2 gegenwärtig kein bzw. nur geringer NVA-Bedarf besteht. Erst nach 1990 wird durch den Bedarfsträger Pionier auf einen Bedarf von ca. 30 Stück orientiert. Selbst die SU hat Ihren Bedarf auf 20 Stück reduziert. Der gegenwärtige Entwicklungsstand ist gekennzeichnet durch einen Entwicklungsverzug von 6 Monaten gegenüber dem Staatsplan und der nach wie vor hohen Störanfälligkeit von Basisfahrzeug sowie dem pionier-technischem Aufbau. Die Forderung nach einer 25 m langen Brücke zwang zu einer technisch anspruchsvollen Lösung als "überlappende Doppelschere". Als Brückenkonstruktionswerkstoff wurde ein hochfester Baustahl verwendet, der nach den Recherchen des Auftragnehmers im gesamten SW-Bereich (Sozialistischer Wirtschafts-Bereich) nicht gehandelt wird. Ein Einsatz von Aluminiumlegierungen musste aus Masse- und Festigkeitsgründen verworfen werden.
Der hier für den BLP-72 genannte hochfeste Brückenkonstruktionswerkstoff, ein bainitischer Feinkornstahl, in der Übergangszeit als H 75-3 bezeichnet, später als St 600 standardisiert, wurde nicht nur für den Brückenlegepanzer BLP-72 verwandt, sondern er fand auch seine Anwendung in weiteren Bereichen der Volkswirtschaft, so z.B. im Kriegsschiffbau. Natürlich gab es in Gestalt von z.B. Martensit-aushärtenden Stählen, den sogenannten Maraging-Stählen noch weitere Werkstoff-Alternativen, die aber in der Gesamtheit ihrer technisch-ökonomischen Parameter zum damaligen Zeitpunkt dem H 75-3 unterlegen waren. (Dieter Holtschke)
Zur
Gewährleistung
eines nicht wesentlich vom Panzer T 72 abweichenden
Aktionsradius und der
Manövrierfähigkeit
des BLP 2 kommt den Masseanteilen von Basisfahrzeug und
pionier-technischem
Aufbau eine hohe Bedeutung zu. Aus gegenwärtiger Sicht sind
die geforderten
Eigenschaften nur durch eine Massereduzierung des
Basisfahrzeuges möglich.
Eine wesentliche Reduzierung des pionier-technischen Aufbaus
wäre
nur bei einer grundlegenden Neukonstruktion möglich. Das
würde
jedoch einen mehrjährigen Zeitverzug zur Folge haben und die
Kosten
weiter wesentlich anwachsen lassen. Sowjetarmee und CSVA
orientieren trotzdem
auf eine Massereduzierung des Aufbaus.
Das MTI
empfiehlt,
das Projekt nur dann weiterzuführen, wenn einer
Gewichtsreduzierung
auf Ebene Basisfahrzeug zugestimmt wird. Sollte das nicht
der Fall sein,
ist eine Übergabe der Bedarfsträgerschaft unmittelbar an die
Sowjetarmee zu prüfen.
Paketablage
1987
fanden
weitere Werkserprobungen statt. Neben Mängeln an den
Fahrgestellen
zeigten sich vor allem auch im pionier-technischen Aufbau
gravierende Mängel
(u.a. das Aufreißen von Schweißnähten, der Ausfall von
Kipphebel und Kippzylinder durch Deformation, das Reißen des
Hauptspreizseils
sowie der Achsenbruch des Spreizzylinders).
Die polnische Seite stimmte, wenn
auch
sehr zögerlich, der Teilnahme von Spezialisten aus der CSSR
zu. Genutzt
wurden die erwähnten zwei polnischen Basisfahrzeuge.
Der Streit
um
die Massereduzierung, ob Basisfahrzeug oder
pionier-technischer Aufbau
schwelte weiter. Die SU stand auf der Seite der CSSR, also
Reduzierung
des pionier-technischen Aufbaus, VRP und DDR blieben hart,
Reduzierung
des Basisfahrzeuges. Und diese festgefahrenen Positionen
brachen letztendlich
dem Projekt das Genick.
die sogenannte "Torstellung" |
Der Generaldirektor des SKET unterrichtete im März 1987 das Ministerium für Schwermaschinen- und Anlagenbau darüber, dass die vom MfNV und dem ITA für das Jahr 1988 in Auftrag gegebenen Exportlieferungen bezüglich des BLP 72 nicht erfüllt werden könnten. Dies betreffe 20 Stück BLP 72 für die UdSSR (5 pro Quartal), 3 Stück BLP für die VRP und ein Stück BLP 72 für das MfNV. Die Ursachen dafür sind die Verzögerung der Werkserprobung infolge nicht vertragsgerechter Lieferungen der Basisfahrzeuge aus der CSSR und damit Ablehnung des Gerätes durch den Auftraggeber; Zeitverzug durch die Rückrüstung der CSSR-Basisgeräte und Umrüstung auf polnische Fahrzeuge Anfang Januar 1986; mehrmalige Verzögerungen durch Qualitätsmängel an den polnischen Basisfahrzeugen und Qualitätsmängel am pionier-technischen Aufbau. Eine Realisierung des Exportauftrages ist nicht vor dem 2. Halbjahr 1989 möglich.
Dieses Signal blieb nicht ohne Folgen. Um weiter im Geschäft zu bleiben, sollten Erprobungen mit den durch die CSSR gelieferten Basisfahrzeugen, auf Risiko der CSSR, erfolgen.
Im August fand eine Beratung mit
Spezialisten
der Sowjetarmee im Militär-Technischen Institut (MTI) statt.
Nach
ausgiebiger Vorführung und Beratung gaben die sowjetischen
Spezialisten
folgende Empfehlung:
1. Durchführung einer
vollständigen
Fahrerprobung bis zum Erreichen der möglichen Nutzungsdauer,
2. Überarbeitung der
Hydraulikanlage
zur Verbesserung der Zuverlässigkeit sowie ein
Eignungsnachweis für
sowjetische
Hydrauliköle,
3. Verkürzung der Verlege- und
Aufnahmezeiten durch konstruktive Verbesserungen der
Koppeleinrichtung
4. Verbesserung des Schutzes der
außen
verlegten Hydraulikleitungen gegen Zerstörung durch
Waffenwirkung
Die sowjetischen Spezialisten
schätzten
den pionier-technischen Aufbau des BLP 72 als eine
"interessante Konstruktion
und gelungene technische Lösung ein, die ihnen bisher nicht
bekannte
Elemente aufweist". Besonders wurde der Umstand hervorgehoben,
dass in
der Brücke selbst kein Hydraulik- sondern ein Seilsystem
eingesetzt
wurde. Die Spezialisten informierten, dass in ihrem Institut
ein Brückenlegepanzer
mit einer 25 m Stahlbrücke als Muster existiere, dessen
Entwicklung
jedoch aus Überlastungsgründen des Basisfahrzeuges
"abgebrochen
worden sein soll"! Gleichzeitig teilten sie mit, dass bereits
in früheren
Jahren Untersuchungen an einer 28 m-Alu-Brücke durchgeführt
worden
sind. Diese Untersuchungen wurden ebenfalls nicht weiter
geführt.
Um eine militärische Erprobung
zu realisieren, verpflichtete sich der VEB SKET gegenüber dem
MTI
als militärischem Auftraggeber, bis zum 21.09. beide FuMu,
also FuMu
3.1 und FuMu 3.2, in einsatzbereitem Zustand zu übergeben. Bei
der
militärischen Erprobung ging es vor allem um Sichtverhältnisse
beim Überfahren der Brücke, um Sicherheit beim Überfahren
mit Ketten- und Radtechnik und um die Prüfung der
Kampfraumgestaltung
des BLP.
Ziele der
UF-Erprobung
waren unter anderem:
-
Funktionsnachweis
einer UF des BLP-72 (FuMu 3.2) ohne Brücke
- Übersetzen
der Sturmbrücke
-
Erkenntnisgewinnung
bei der Umsetzung der dazu erarbeiteten Übersetztechnologie
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Die Zielstellungen der UF-Erprobung wurden erreicht. Der BLP-72 war nach der UF voll funktionstüchtig.
Nachdem die erste Werks- und
militärische
Erprobung der Funktionsmuster beendet und ausgewertet waren,
folgte 1988
der nächste Schritt, die Fertigung von zwei
Fertigungsmustern. Dazu
lieferte die VRP im Januar zwei neue Basisfahrzeuge,
Fahrgestellnummer
J
43241 und J 43242.
Beide Fahrzeuge wogen genau 28.500 kg. Entsprechend der
Erprobung der Funktionsmuster
wurden technische Bedingungen formuliert und an die
polnische Seite weitergegeben
mit Bitte um Realisierung bei der Fertigung der
Basisfahrgestelle der Fertigungsmuster.
Die Erprobung der Fertigungsmuster begann nach Umrüstung der
pionier-technischen
Aufbauten im März wieder mit einer Werkerprobung, bei der
die Außenabmessungen
und der Bodendruck der einzelnen Laufrollen bestimmt wurde.
Es folgten
etwa eintausend Normal- und rund 200 Paketverlegungen mit
anschließenden
3252 Brückenüberfahrten. Den Abschluss bildeten Fahrten im
Gelände.
Mit dem FUMU 3.1. (FGNr. J 43241) wurde eine
Lebensdauererprobung durchgeführt.
Es leistete dabei 2045 km, 972 Motorstunden, 1084
Verlegungen und 435 Hydraulikstunden.
Danach waren Schäden an der Kupplung, die Temperaturanzeige
der Motorschmierung
und der Kompressor waren defekt, die Batterien unbrauchbar.
Weiterhin traten
Mängel an der Druckluftanlage, dem rechten
Seitenwechselgetriebe und
der Bremsanlage auf. Die Lebensdauer der Brücke war mit
insgesamt
3.200 Überfahrten überschritten, sie wies Verformungen und
Beschädigungen
auf. Eine Reparatur war nicht mehr möglich. Das
Hydrauliksystem der
Verlegeeinrichtung war absolut funktionsunsicher, eine
Reparatur unmöglich.
Ebenfalls unbrauchbar war die elektrische Steuerung.
Im September
übergab der VEB Stahl- und Apparatebau Genthin der NVA die
drei polnischen
Fahrzeuge, die 1986 als Basisfahrzeuge für die
Fertigungsmuster geliefert
wurden. Sie konnten einer anderen Nutzung zugeführt werden.
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BLG 60M2-Brücke war möglich |
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Im März
erhielt
die CSSR, entsprechend der Vereinbarung von Dezember 1987,
ihre beiden
Basisfahrzeuge zurück. Im Juni nahmen Vertreter der CSSR und
der DDR
erneut Beratungen zur Zusammenarbeit bei der Fertigstellung
und Erprobung
eines Prototyps BLP 72 auf. Durch die CSSR-Seite wurde
eingeschätzt,
dass aus Kapazitätsgründen die Bearbeitung einer Panzerwanne
erst in der 2. Hälfte 1988 im ZTS Martin eingeordnet werden
kann.
Für die Demontage und Bearbeitung bis zur Endfertigung wird
ein Zeitraum
bis Dezember 1988 benötigt. Nach Fertigung und Montage des
pionier-technischen
Aufbaus soll die Werks- und militärische Erprobung am 1.
Juli 1989
stattfinden. Zum ersten Mal wurde eingeschätzt und extra
hervorgehoben,
dass die Beratung in einer freundschaftlichen Atmosphäre
stattfand.
Warum dieser
plötzliche Sinneswandel? Handelte die CSSR-Seite bei dem
Gerangel
um das Masseproblem wirklich aus eigenem Antrieb? Im Sommer
stellten die
sowjetischen Spezialisten fest, dass der BLP 72 in
absehbarer Zeit nicht
auf den Markt kommen würde, wenn überhaupt. Jetzt konnten
sie
auch sagen, dass sie selbst an einem 25-m-BLP-Projekt
gescheitert waren
und, dass sie auch an einer Alu-Brücke nicht weiter kamen.
Vielleicht
wollte die CSSR-Seite ja ihre Fahrgestelle abmagern, was die
Polen können,
war für sie sicher nicht unmöglich. Aber sie sägten an dem
Ast, auf dem sie selbst saßen. Auf der anderen Seite war die
SU keinesfalls
in der Lage, den WV mit BLP MTU 72 auszustatten.
Das
sprichwörtliche
"finanzielle Fass ohne Boden" wurde durch den
Politbüro-Beschluss
vom 14.02.1989
über die Nichtaufnahme der Produktion des Brückenlegepanzers
BLP 72 nun endlich geschlossen. Durch das Ministerium für
Schwermaschinen-
und Anlagenbau in Übereinkunft mit dem
Schwermaschinenbaukombinat
"Ernst Thälmann" wurden folgende Aktivitäten für den
ordnungsgemäßen
Themenabschluss festgelegt:
1. die
Produktionsvorbereitung
BLP 72 ist einzustellen
2. eines der
vorgesehenen Fertigungsmuster auf polnischer Basis ist zu
komplettieren
3. nach
erfolgter
Prüfung ist das Muster der NVA zur Verfügung zu stellen
Innerhalb
der
NVA wurden folgende Abstimmungen getroffen:
1. das MTI
übernimmt
eine unvollständige Spurbahnbrücke und setzt sie im
Erprobungsgelände
Horstwalde als Rampe für
Diagnose-
und Wartungsarbeiten an Kfz.-Technik ein
2. die
Verwaltung
Pionierwesen übernimmt für 1,2 Mio Mark ein komplettes
Muster
BLP 72 auf polnischem Fahrgestell sowie eine
neuwertige
Brücke 25 m in die Mob.-Reserve
Im April
lieferte
die CSSR das umgerüstete Basisfahrzeug, Fahrgestellnummer MHY
TM 01 ZND. Damit standen 3
Stück Fertigungsmuster
BLP 72 für die Erprobung zur Verfügung.
Entsprechend
dem Politbüro-Beschluss wurde die Werkserprobung nur noch
mit einem
BLP 72, FGNr. J 43241,
durchgeführt, die militärische Erprobung entfiel. Während
der Tests fiel am Basisfahrzeug der Verteilerantrieb für den
Antrieb
der Axialkolbenpumpe der Hydraulikanlage aus. Dadurch wurden
Rohrleitungen
des Kühl- und Feuerlöschsystems zerstört. Gemäß
des Werkserprobungsprogramms wurden auch Überfahrten mit
einer Belastung
von 50 t mittig durchgeführt. Die Überfahrten wurden mit
einem
modifizierten T 55 (50 t) in Vorwärts- und Rückwärtsfahrten
mit Einweiser im 1. Gang realisiert. Nach 747 Überfahrten
knickte
der Mittelträger bis auf den Erdboden ein. Auf Grund von
konstruktiven
Mängeln kam es zu diesem Ausfall. Die Brücke wurde nicht
mehr
repariert. Die Erprobung wurde mit der zweiten, verstärkten
Brücke
zu Ende geführt.
Nach der
Werkserprobung
wurden die Mängel beseitigt und das komplette Fahrzeug der
NVA übergeben.
modifizierter
T
55 mit Massemodell, Gesamtgewicht 50 t
Verwendungszweck:
Taktisch-technische Angaben
Prinzipieller
Aufbau
und Wirkungsweise:
Das
Verlegefahrzeug
wurde auf der Grundlage des Kampfpanzers T 72
entwickelt, unterscheidet
sich von diesem aber durch:
Verlegeeinrichtung:
Brückenhalterung:
Hydraulikanlage:
Elektrische
Steuerung:
Spurbahnbrücke:
Spurbahnquerverband:
Hauptspreizseil:
Aktives
Hauptspreizsystem:
Passives
Hauptspreizsystem:
Nebenspreizsystem:
Elektrische
Steuerungselemente
der Brücke:
EWZ-Satz:
|
Im Dezember sollte das zweite Fahrgestell aus der CSSR entsprechend des Vertrages, ebenfalls abgemagert, geliefert werden. Aus nicht weiter bekannten Gründen konnte dies verhindert werden.
Kostenübersicht:
1979 |
42.479,-
Mark
|
1985 |
4.114.772,-
Mark
|
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1980 |
437.966,-
Mark
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1986 |
4.591.956,-
Mark
|
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1981 |
923.129,-
Mark
|
1987 |
3.275.135,-
Mark
|
|
1982 |
1.910.654,-
Mark
|
1988 |
5.758.000,-
Mark
|
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1983 |
2.811.436,-
Mark
|
1989 |
3.870.000,-
Mark
|
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1984 |
2.988.121,-
Mark
|
1990 |
110.000,-
Mark
|
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Gesamt |
30.834.000,-
Mark
|
Im Rahmen
der
Bestandsaufnahme von panzer-technischem Gerät der NVA
gelangte der
BLP 72 in die Wehrtechnische Dienststelle der Bundeswehr
nach Trier zur
Erprobung des Fahrgestells und nach Koblenz zur Untersuchung
der Brücke
und der Verlegeeinrichtung.
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Der BLP 72 wird zur Untersuchung nach Trier per Eisenbahn gebracht. Vorher wurde die Brücke noch einmal probehalber verlegt. Beim Eisenbahntransport werden Brücke und Verlegefahrzeug getrennt verladen. Dazu wird die Brücke als Paket abgelegt. |
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Bleibt die
Frage:
"Was wurde aus den restlichen Fahrgestellen?"
MHY TM 01 ZND | 1985 | 3. Fertigungsmuster | 1988 zurück in CSSR | Fahrausbildungspanzer 72 |
MHY TM 02 ZND | 1985 | 1988 zurück in CSSR | Rückkehr Dezember 1989 storniert | |
C 9 BT 3675 | 1986 | 1988 an die NVA übergeben | Fahrausbildungspanzer 72 | |
C 12 MLN 801 | 1986 | 1. Funktionsmuster | 1988 an die NVA übergeben | ? |
C 12 MLN 802 | 1986 | 2. Funktionsmuster | 1988 an die NVA übergeben | Schrottplatz |
J 43 241 | 1988 | 1. Fertigungsmuster | Brückenlegepanzer BLP 72 | |
J 43 242 | 1988 | 2. Fertigungsmuster | Fahrausbildungspanzer 72 |
Bei der
Bestandsübergabe
der Technik der NVA an die Bundeswehr 1990 wurden unter
anderem auch drei
Fahrausbildungspanzer auf Basis T 72, die sogenannten FAP
72, übergeben.
An der Buggestaltung lässt sich deutlich die Vorgängerschaft
"Basisfahrzeug für BLG" erkennen. Fahrer und Kommandant
sitzen im
Bug nebeneinander, zwischen beiden Luken sind Aufnahmen für
den pionier-technischen
Aufbau erkennbar.
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Funktionsmusters. In der Ausschnittsvergrößerung sind Elemente für die Aufnahme des pionier-technischen Aufbaus erkennbar. |
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Fahrer- und Kommandantenluke sind nebeneinander angeordnet, dazwischen Aufnahmen für den pionier-technischen Aufbau. |
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Damit endet
die
lange Geschichte des Brückenlegepanzer BLP 72, der im Laufe
der Zeit
verschiedene Namen hatte. Aus meiner Sicht erstaunlich, dass
dieses Wunderwerk
der Technik, dass seiner Zeit sicher um einiges voraus war,
von den DDR-Spezialisten
trotz widriger Umstände, geschaffen wurde. Für das Scheitern
des Projektes gibt es sicher mehrere Ursachen. Es war zu
dieser Zeit einfach
noch nicht möglich, eine 25 m lange Spurbahnbrücke so
einfach
zu verlegen, wenn strenge Reglementierungen bezüglich
verschiedener
technischer Parameter wie Gesamtgewicht und Ausmaße auch
über
lange Zeiträume nicht geändert werden dürfen. Grundlagen,
wie etwa das Herstellen einer Brücke aus Aluminiumteilen
oder extrem
hohe Drücke in Hydrauliksystemen, waren noch nicht
erforscht. Der
Wettbewerb zwischen den einzelnen Staaten des WV wurde hart
geführt,
da war nicht viel von wegen Freundschaft. Es wurde von
Seiten einzelner
Staaten mit wichtigen Informationen hinter dem Berg gehalten
unter dem
Motto, wenn wir das nicht können, kann es keiner. Aber auch
innerhalb
der DDR-Industrie wurde hart gepokert. Es stimmt also nicht,
wie immer
angenommen, wenn die Armee ruft, rennt alles. Höchstens weg.
Die einzelnen
Betriebe konnten sich an allen zehn Fingern ausrechnen, was
für riesige
Ressourcen für so ein Projekt benötigt werden, die ihnen
selbst
nur wertvolle Zeit und Gelder kosteten. Denn da war ja noch
der eigene
Plan.
Und gut war
er,
der BLP 72. Nicht umsonst haben die Amerikaner dieses
Fahrzeug von 1995
bis 1997 in Aberdeen intensiven Tests unterzogen.
Seit 1997
befindet
er sich im Bestand des Militär-Historischen Museums in
Dresden, wo
er ja auch hingehört.
Nachtrag:
Ende der
90er
Jahre tauchte in der Presse der Prototyp des neuen
russischen Brückenlegepanzers
MTU-90 auf. Er wurde auf der Basis des Kampfpanzers T-90S im
Uralwagonzawod
Nishni Tagil gefertigt. Das Gewicht des Fahrzeugs beläuft
sich auf
46 t, die Tragfähigkeit der Brücke liegt zwischen 50 bis 60
t.
Die Zweimann-Besatzung kann die Brücke über ein bis 25 m
breites
Hindernis in 2 bis 2,5 min verlegen. Mit dem 1000 PS starken
Motor erreicht
das Fahrzeug eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h bei
einer maximalen
Reichweite von 600 km.
Weitere
Daten:
Länge gesamt - 11,84 m, Breite - 3,46 m, Höhe - 3,38 m,
Bodenfreiheit
- 0,49 m, Länge der gefalteten Brücke - 6,40 m.
Das
Verlegeprinzip
der Brücke entspricht dem des BLP 72, es wird eine doppelt
gefaltete
Brücke verlegt (Ein Schelm wer arges denkt).
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Das
Bildmaterial und Informationen stammt aus folgenden
Quellen:
Jürgen
Plate
Ulrich
Bauknecht
Dieter
Holtschke
Wilfried
Kopenhagen
Erhart
Gerecke
TOM
Modellbau Archiv
Beschreibung
und Nutzungsanleitung des BLP-72 (Bundesarchiv -
Militärarchiv Freiburg)
"Die
Entwicklung von Panzerbegleitbrücken" (Bundesarchiv -
Militärarchiv
Freiburg)
"Bericht
über die Erprobung des Modells des Brückenlegepanzers auf
Basis
T 72" (Bundesarchiv - Militärarchiv Freiburg)
"Entwicklungsunterlagen
Brückenlegepanzer
2" (Bundesarchiv - Militärarchiv Freiburg)
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