Die NVA führte
seit 1956 das Verzeichnis
der
Bewaffnung
und
Ausrüstung,
das sogenannte "VdBA".
Im Verzeichnis
der Bewaffnung und Ausrüstung war die gesamte Bewaffnung und Ausrüstung,
die in der NVA verwendet wird, zusammengefasst.
Der Bogen spannte
sich dabei vom schweren Panzer über die verschiedensten Artilleriewaffen
nebst Instandsetzungstechnik und Kampfsätzen, weiter über diverse
Funkgeräte bis hin zu Flugzeugen, Sanitätsausrüstung und
Handfeuerwaffen. Aber auch sämtliche Kfz-Technik, Unterkunftsausstattung
und persönliche Ausrüstung des Soldaten wurde genau nachgewiesen.
Grundsätzlich
war des VdBA in Abschnitte gegliedert. Es gab die Abschnitte I, II, III
A und III B. Im VdBA war in Spalte 1 der verantwortliche Chef der Waffengattung
für Planung, Verwendung und Nachweisführung in Form von Kennbuchstaben
(Pz, Ar, Na, Ch u.s.w.) festgelegt. Spalte 2 enthielt die Nummer des Stoffgebietes.
Das Stoffgebiet umfasste eine bestimmte artgleiche Ausrüstung und
diente zur systematischen Einordnung der gesamten Ausrüstung nach
ihrem Charakter. Spalte 3 enthielt die laufende Nummer innerhalb des Stoffgebietes.
Die Spalten 4 und 5 legten die vollständige und abgekürzte Bezeichnung
fest. Die Spalte 6 legte Bewaffnung bzw. Ausrüstung fest, die bei
Fehlen der regulären BA an deren Stelle verwendet werden konnte. Die
Spalte 7 legte prinzipiell fest, wo die BA verwendet wurde. Die Spalte
8 enthielt nähere Hinweise oder Erläuterungen zu den Gegenständen.
Damit erhielt
jeder Gegenstand der in das VdBA aufgenommen wurde, ein Registrierungskennzeichen.
Dieses Kennzeichen wurde in den Ausrüstungsnachweisen sowie bei der
Planung als Nachweis der Bestätigung im VdBA verwendet. Es setzte
sich aus einer römischen Zahl für den einzelnen Abschnitt, einem
großen und kleinen Buchstaben des verantwortlichen Chefs der Waffengattung,
der zweistelligen Zahl des Stoffgebietes und der dreistelligen Zahl das
die laufende Position im Stoffgebiet angibt, zusammen.
Ein Beispiel:
Zeile im VdBA
Pz - 05
- 003 - Mittlerer Panzer T 54 - T 54 - T-34/85,
SFL-100, SFL-85 - Panzer-, Aufklärungs- u. Führungseinheiten
Registrierungskennzeichen
Pz
I 05 003
Entsprechend der "Ordnung über die Arbeit in der NVA auf dem Gebiet der Bewaffnung und Ausrüstung" durfte Bewaffnung und Ausrüstung nur geplant, beschafft und verwendet werden, wenn sie im VdBA bestätigt wurde. Der Gegenstand musste also zuerst ins VdBA, dann wurde es beschafft oder nicht.
Auf der folgenden Seite sind ein paar geplante Ausrüstungsgegenstände aus den späten 50er - frühen 60er Jahren, die entweder in geringster Anzahl als Versuchsmodelle vorhanden oder ebend nur geplant waren.
Ab 1964 wurde
die Schreibweise im VdBA verändert. Der Inhalt blieb der gleiche.
Für die verantwortlichen Chefs der Waffengattungen wurden zweistellige
Zahlen verwendet, zum Beispiel 51 für Panzer. Die Stoffgebiete wurden
durch vierstellige Zahlen definiert. Damit wa eine viel größere
Bandbreite möglich. Einzelne Stoffgebiete konnten noch genauer gegliedert
werden. Es blie die dreistellige fortlaufende Nummer in den Stoffgebieten.
Das Registrierungskennzeichen
wurde in der Reihenfolge verändert. Zuerst der Abschnitt, dann das
Stoffgebiet, die laufende Nummer im Stoffgebiet und schließlich der
verantwortliche Chef der Waffenbattung.
Ein Beispiel:
Zeile im VdBA
5111 - 021 -
51 - Mittlerer Panzer T 54 - T 54 - T 34/85, SU-100 - Panzer-, Aufklärungs-
u. Führungseinheiten
Registrierungskennzeichen
1
5111 021 51
Diese Gliederung blieb bis 1981 bestehen. In Folge der Einführung computergestützter Nachweistechnik wurde auch das VdBA verändert. Als erstes erhielt es jetzt die Bezeichnung "Verzeichnis der Kampftechnik, Bewaffnung und Ausrüstung", also VdKBA. Der Inhalt blieb der gleiche. Das Registrierungskennzeichen wurde in der Reihenfolge verändert. Es gab keine Abschnitte mehr. Jeder Gegenstan hat eine eigene Kennzahl. Die Stoffgebiete werden mit zweistelligen Zahlen definiert. Zusätzlich wird jedes Stoffgebiet aber noch mit hilfe einer dreistelligen Ziffer unterteilt. Zuletzt der Chef der Waffengattung, der jetzt "Bedarfsträger" heißt
Ein Beispiel:
Zeile im VdBA
03053 - 12 -
011 - 51 - Mittl-Pz T 54 - Mittlerer
Panzer T 54
Registrierungskennzeichen
03053
12 011 51
Ab 1984 wurden die Daten der Registrierungskennzeichen um fünf weitere Positionen erweitert. Insgesamt bestand einRegistrierungskennzeichen, jetzt "Angaben zur Datenerfassung" genannt, aus 11 Elementen. Es wurden aber nicht zwingend alle 11 Elemente augegeben.
Hier das Beispiel
für den T 54:
Angaben zur Datenerfassung
M03053
12 011 51 2 1 014
Bisher ist es
mir noch nicht gelungen, die Bedeutung aller Elemente zu ergründen.
12 steht für das Stoffgebiet "Panzertechnik"; 011 für mitlere
Panzer, die 51 für den Bedarfsträger.
Wer aber denkt,
dass damit ein beständiges System erarbeitet und gepflegt wurde, irrt.
Die Kennzahlen konnten sich von Jahr zu Jahr ändern.
Bei der Startrampe
9P 129 sah das wie folgt aus:
1984
M01831
1987
M05831
1988
M05831
1989
M05831
1990
M01831
Die Gliederung
des Verzeichnisses ab 1984 orientierte sich an den Waffensystemen, also
Raketen, Panzer, Artilleriebewaffnung, Funkmittel etc.. Innerhalb der Waffensysteme
wurden weitere Unterverzeichnisse eingebaut, die eine genauere Untergliederung
zulassen. Hier ein kleiner Überblick aus dem VdKBA von 1990:
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01
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01 01
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01 011
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Startrampe 9-P-71 . |
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01 012
. |
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Startrampe 9-P-129 . . |
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01 013
. |
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Startfahrzeug 9-P-122 Startfahrzeug 9-P-133 Startfahrzeug 9-P-148 . . |
M01835 01 013 50
M01850 01 013 50 M01839 01 013 50 M01833 01 013 50 . |
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. |
01 014 |
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Starteinrichtung 9-P-135 (tragbar) Starteinrichtung 9-P-151 (tragbar) |
Um einen Gegenstand in das VdBA/VdKBA aufzunehmen, wurde vom Chef der Waffengattung / Bedarfsträger ein Antrag zur Aufnahme in das Verzeichnis der ... gestellt. Dieser Antrag wurde für Richtig befunden, von drei übergeordneten Dienststellen befürwortet und dann vom minister für Nationale Verteidigung bestätigt.
Im Bestätigungsdokument
sind bis 1963 folgende Daten enthalten:
- Bedarfsträger, Geheimhaltungsgrad
- Vollständige Bezeichnung, Kurzbezeichnung
- Verwendung
- Taktisch-technische Hauptdaten
- Herstellerbetrieb/Lieferland
- Die Aufnahme in das VdKBA wird befürwortet
- Die Aufnahme in das VdKBA wird bestätigt
- Einordnung in das VdKBA
Bis 1982 setzt
sich das Bestätigungsdokument aus folgenden Daten zusammen:
- Bedarfsträger, Geheimhaltungsgrad, VdKBA-Nummer
- Vollständige Bezeichnung, Kurzbezeichnung, Typ, Jahr der Einführung
- Verwendung
- Austauschbewaffnung/-ausrüstung
- Taktisch-technische Hauptdaten
- Personelle Konsequenzen bei der Einführung
- Herstellerbetrieb/Lieferland
- Festlegungen über Verwendungsfreigaben
- Angaben für die Planung
- Für die Richtigkeit der Angaben
- Die Aufnahme in das VdKBA wird befürwortet
- Die Aufnahme in das VdKBA wird bestätigt
- Einordnung in das VdKBA
An Hand des Fla-Raketenkomplexes
S 200 soll hier der Aufbau eines Bestätigungsdokumentes gezeigt
werden.
Eine Delegation der NVA nahm im April 1988 an der 37. Tagung des Militärisch Wissenschaftlich-Technischen Rates in Budapest, UVR, teil. Dort wurden die Weichen für die Ausrüstung der Armeen des Warschauer Vertrages bis 1995 gestellt. Es wurden eine Vielzahl von neuen Waffensystemen vorgestellt, die die Schlagkraft des WV erheblich steigern sollten. Hier ein kurzer Überblick zu den interessantesten Neuheiten:
+ Raketenkomplex TOTSCHKA + Panzer T 72S (T 72M1M) + BMP 2 und SPW 80 + Sicherstellungsfahrzeug WT 72 (T 72TK), WZT-3 und TERA-77 + 152-mm-SFL-Haubitze MSTA-B + Geschoßwerfer URAGAN, GRAD-T und PRIMA + selbstfahrende 120-mm-Granatwerfer TUNDSCHA und PRAM-S + 125-mm-Pak SPRUT + tragbarer PALR-Komplex METIS + Fla-Raketen-Systeme TOR und BUK + Fla-Raketensystem IGLA-1 + autonomes System zur Verarbeitung von Angaben der chemischen und Kernstrahlungslage MARIZA + Funkstationen POLJUS und ÄQUATOR + Satelliten- (BRIG), Troposphären- (BAJANIST) und Richtfunkstationen (AZID-2) + SAS-Geräte T-230-1A, T-230-2 und ISTORIK + beweglicher Nachrichtenknoten REDUT-2 + automatische Komplexe R-381T "TARAN-1", R-381U "TARAN-U" und KRTP-86 "TAMARA" + Stationen zur Aufklärung von Richtfunk-, Troposphären- und Satellitenverbindungen "BOLERO" + autonomer Störkomplexe und -stationen "MANDAT-B", R-378Ä, SPR-1, SPR-2, SPN-30 und SPN-40 + Komplexe S-200D und S-300PMU + Systeme "DESNA-M", "NEBO", ST-68, "KASTA-2" und "NUR" + Küsten-Raketenkomplexes "RUBESH-Ä"
(Blau gekennzeichnet
sind die Systeme, die tatsächlich in der NVA vorhanden waren, demzufolge
auch im VdKBA auftauchten.
Orange gekennzeichnete
Technik war für die NVA vorgesehen, also auch im VdKBA enthalten.
Diese Technik wurde aber nicht mehr eingeführt.)
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